Kanton Basel-Stadt: Vorwurf des Polizeidaten-Missbrauchs intern abgeklärt
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat ihre internen Abklärungen zum Vorwurf, ein Mitarbeiter habe polizeiliche Daten für nicht dienstliche Zwecke verwendet, abgeschlossen. Eine erste Analyse von Suchabfragen ergab, dass ein Teil mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in dienstlichem Zusammenhang erfolgte.
Damit stehen mögliche Straftatbestände im Raum. Die Ergebnisse ihrer Abklärungen übergab die Kantonspolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur weiteren Prüfung. Der Mitarbeiter wurde per sofort freigestellt.
Wie kommuniziert (vgl. Meldung vom 24. April 2017), hat ein Sicherheitsassistent der Kantonspolizei Basel-Stadt im Spätsommer 2016 wegen auffälliger Pro-Erdogan-Aktivitäten im Internet die Aufmerksamkeit des kantonalen Nachrichtendienstes (KND) sowie des NDB auf sich gezogen.
Konkrete Anhaltspunkte für Spionagetätigkeiten bestanden damals nicht, jedoch liess der NDB den KND die Leitung der Basler Kantonspolizei informieren, weil er die Aktivitäten dieser Person als kritisch in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit beurteilte. Die Polizeileitung entschied sich nach einer grösseren Auslegeordnung, aufgrund der damaligen Fakten- und Rechtslage keine weitergehende Abklärungen oder Massnahmen einzuleiten.
Aufgrund der neusten Erkenntnisse hat Regierungsrat Baschi Dürr entschieden, die Beurteilung und das Vorgehen der Kantonspolizei von damals unabhängig aufarbeiten zu lassen. Er hat hierfür Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und Rechtsanwalt, mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt.
Am Samstag, 22. April 2017, hatte die „Basler Zeitung“ in ihrer Berichterstattung den neuen konkreten Vorwurf erhoben, der Sicherheitsassistent habe eine polizeiliche Datenbank für einen ausserdienstlichen Zweck missbräuchlich verwendet. Diesen Vorwurf liess die Polizeileitung in der Folge intensiv intern abklären. Die Kantonspolizei prüfte rund 3000 Datensätze in verschiedenen Datenbanken des Kantons und des Bundes. Für den betroffenen Mitarbeiter gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
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