Autofahren ab 17: Mehr Fahrpraxis für mehr Verkehrssicherheit

Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung begrüsst die Pläne des Bundesrats, die Fahrausbildung zu optimieren. Weil die Lernfahrzeit auf mindestens ein Jahr angesetzt wird, ist zu erwarten, dass vor der Fahrprüfung mehr begleitet geübt wird.

Dies würde zu einer sichereren Fahrweise der Neulenkenden führen. Allerdings könnten mit dem Autofahren ab 17 und dem Motorradfahren der Kategorie A1 (125 cm3) ab 16 auch neue Risiken entstehen.

Junglenkerinnen und Junglenker, die noch nicht lang den Führerausweis besitzen, sind überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt. Ein Grund dafür ist die mangelnde Erfahrung. Mit dem Vorschlag des Bunderats, die Fahrausbildung anzupassen, wird diesem Umstand besser Rechnung getragen. Neu sollen Junglenkerinnen und Junglenker mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein, bevor sie die Fahrprüfung ablegen können. Dies wird zu mehr Fahrpraxis führen, bevor Junglenkerinnen und Junglenker zum ersten Mal alleine auf der Strasse unterwegs sind. Laut bfu ist es dabei wichtig, dass vor der Prüfung in Begleitung mit einem Fahrlehrer oder Laien wie den Eltern mindestens 3000 Kilometer zurückgelegt werden, was etwa 100 Fahrstunden entspricht.

Lernfahrten ab 17

Neu sollen Lernfahrten ab 17 Jahren möglich sein. Diese Lernfahrten werden laut bfu nicht zu nennenswert mehr Unfällen führen, da während den begleiteten Fahrten praktisch keine schweren Unfälle passieren. Allerdings ist es mit dieser Neuerung theoretisch möglich, ab dem 18. Geburtstag die Fahrprüfung abzulegen. Dies könnte dazu führen, dass rund 40 000 junge Fahrerinnen und Fahrer ein halbes Jahr früher auf die Strasse kommen. Ob dieser negative Punkt durch den positiven Effekt der längeren Lernfahrtzeit kompensiert wird, ist zu untersuchen.

Laut Bundesrat soll neu nur noch ein Weiterbildungskurs nach der bestandenen Autoprüfung besucht werden – dieser aber in den ersten sechs Monaten nach Erhalt des Führerausweises. Die bfu hat in einer Studie die Wirksamkeit der bisherigen Probephase untersucht und ein Vorgehen in diese Richtung empfohlen.

Längerer Weg zu schweren Motorrädern

Weiter schlägt der Bundesrat beim Einstieg ins Motorradfahren Anpassungen vor. Hier sieht die bfu vor allem die mögliche Herabsetzung des Mindestalters bei der Kategorie A1 (125 cm3) auf 16 Jahre als problematisch an. Die bfu begrüsst es aber, dass es dafür nicht mehr möglich sein wird, ab einem bestimmten Alter direkt ein schweres Motorrad der Kategorie A (unbeschränkt) zu lenken und dass neu für jede Motorrad-Kategorie eine Prüfung nötig ist. Auch dass Autofahrer (Kategorie B) die Kategorie A1 (125 cm3) nicht mehr prüfungsfrei erhalten, ist für die Verkehrssicherheit positiv zu bewerten.

 

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Artikelbild: Symbolbild © photoiva – shutterstock.com

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