Zurzach AG: Gemeinde verhängt absolutes Feuerwerksverbot auch an Silvester

Wie bereits kommuniziert, hat der Gemeinderat im Sommer 2025 beschlossen, ein absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet einzuführen.

Das Verbot gilt auch für Silvester in allen Ortschaften der Gemeinde Zurzach.

Es ist nicht mehr erlaubt, pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller oder andere Feuerwerkskörper abzubrennen oder Knallkörper zu verwenden.

Ausnahmen vom Feuerwerksverbot

Ausgenommen vom Verbot sind:

  • Vulkane
  • Fackeln
  • Tischfeuerwerke
  • Bengalische Feuer

Mit dieser Massnahme möchte der Gemeinderat einen Beitrag zur Reduktion von Lärm, Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier leisten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Quelle: Gemeinde Zurzach
Bildquelle: Gemeinde Zurzach

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