Dällikon ZH: Brutplatz von Mauerseglern zerstört – Vogeljungen gerettet
Bei der Kantonspolizei Zürich sind am Donnerstag (8.6.2017) Meldungen eingegangen, dass in Dällikon ein Brutplatz von Mauerseglern im Dachstock eines Mehrfamilienhauses beseitigt bzw. durch bauliche Massnahmen der Zu- und Wegflug der Vögel verhindert worden war.
Bei Arbeiten am Dach eines Hauses wurden an mehreren Stellen Gitter an der Unterseite des Daches montiert, um brütende Vögel von der Hausfassade fernzuhalten. Dabei wurde übersehen, dass sich bereits einzelne geschlüpfte Mauersegler im Unterdach befanden.
Damit die ständig anfliegenden Elterntiere wieder zu ihren Jungen gelangen konnten und diese nicht elendiglich verhungern mussten, wurden durch die Feuerwehr Buchs-Dällikon die Gitter wieder entfernt.
Mauersegler ähneln Schwalben, sind mit diesen aber nicht näher verwandt. Sie halten sich hauptsächlich von Anfang Mai bis Anfang August zur Brutzeit in Mitteleuropa auf. Als Kulturfolger nutzen sie gerne Hohlräume an Gebäuden und Mauern, um ihre Nester einzurichten; bei älteren Häusern finden sie diese Nischen im Dachbereich.
Die Kantonspolizei Zürich hat Ermittlungen wegen eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) eingeleitet.
Gemäss Jagdgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Eier oder Jungvögel geschützter Arten – dazu gehören auch Mauersegler – ausnimmt oder das Brutgeschäft der Vögel stört. Im Weiteren schützt das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) die Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume. Viele Tierarten sind durch die Beeinträchtigung ihres Lebensraumes gefährdet.
Werden bei Renovations- oder Umbauarbeiten Brutplätze von Vögeln vermutet, ist mit den Behörden (i.d.R. Gemeindeverwaltung) Kontakt aufzunehmen. Auch stehen der Schweizer Vogelschutz BirdLife Schweiz oder die Vogelwarte Sempach für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: BirdLife Zürich