Schweiz: Immer mehr Unfälle mit E-Bikes und E-Trottinetten – BFU warnt vor Risiken
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Der Langsamverkehr in der Schweiz ist vielfältiger und schneller geworden – vor allem durch den Einsatz von Elektromotoren.
Schwere Unfälle mit E-Bikes, E-Trottinetten und anderen E-Fahrzeugen machen einen bedeutenden Teil des Unfallgeschehens aus.
Die BFU zeigt auf, wie sich das Unfallrisiko reduzieren lässt und erinnert an die wichtigsten Regeln.
Der Langsamverkehr ist längst nicht mehr langsam. E-Bikes, E-Trottinette und andere elektrisch unterstützte Fahrzeuge ermöglichen höhere Geschwindigkeiten bei grossem Komfort und sind für viele zu einer attraktiven Form der Fortbewegung geworden. Gleichzeitig haben sie das Unfallgeschehen in den letzten Jahren spürbar verändert. Aktuelle Unfallzahlen zeigen: Viele Menschen verletzen sich schwer. In der Schweiz wurden letztes Jahr 586 E-Bike- und 152 E-Trottinett-Fahrende schwer verletzt. 24 Menschen auf E-Bikes verloren ihr Leben – und nach einem Jahr ohne Todesfälle starben nun auch wieder 3 Personen auf E-Trottinetten.
Die Unfall- und Verletzungsrisiken im strombetriebenen Langsamverkehr sind vielschichtig. Zum einen bieten diese Verkehrsmittel wenig Schutz, denn es fehlt die „Knautschzone“. Stürze werden nicht abgefedert. Zum anderen erhöht die elektrische Unterstützung die Geschwindigkeit, was den Bremsweg verlängert, die zur Verfügung stehende Reaktionszeit verkürzt und die Aufprallenergie erhöht.
Ausserdem wird man auf diesen Verkehrsmitteln aufgrund der schmalen Silhouette häufig zu spät gesehen; die Geschwindigkeit wird oft falsch eingeschätzt. Vielerorts unzureichend ausgebaute Velowege verschärfen die Situation weiter.
Hebel für mehr Sicherheit
Um die Sicherheit im Langsamverkehr zu erhöhen, setzt die BFU auf verschiedenen Ebenen an: Sie analysiert Unfallursachen, bringt ihre Expertise ein bei der Weiterentwicklung von Infrastruktur, angemessenen Höchstgeschwindigkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen, sie entwickelt praxisnahe Präventionstools und sensibilisiert die Verkehrsteilnehmenden. Um sich selbst zu schützen, sind zwei Faktoren zentral: das richtige Verhalten und die Kenntnis der geltenden Regeln.
Das richtige Verhalten
- Vorrausschauend fahren: Geschwindigkeit anpassen, Bremsweg berücksichtigen, damit rechnen, dass man übersehen oder in der Geschwindigkeit unterschätzt wird (z. B. an Kreiseln), tote Winkel vermeiden
- Klar kommunizieren: deutliche Handzeichen geben beim Abbiegen oder beim Spurwechsel, bei Kreuzungen Blickkontakt suchen
- Sich richtig ausstatten: Bremsen gut warten, Beleuchtung regelmässig prüfen, Schutz- und Sichtbarkeitsausrüstung tragen
- Velohelm (nach Möglichkeit mit Rotationsdämpfungssystem, z. B. MIPS)
- Leuchtweste und/oder helle Kleidung
- Üben, üben, üben: an einem sicheren Ort Fahrgefühl trainieren, bevor es in den Verkehr geht, bei Bedarf einen Kurs besuchen
Die geltenden Regeln
- E-Fahrzeuge erst ab 14 Jahren: E-Trottinette und langsame E-Bikes dürfen ab 14 Jahren mit einem Mofa-Führerausweis (Kategorie M) gefahren werden, ab 16 ohne Führerausweis. Schnelle E-Bikes und schwere E-Cargo-Bikes brauchen immer einen Mofa-Führerausweis und können ab 14 Jahren gefahren werden. Kinder unter 14 dürfen weder E-Bike noch E-Trottinett fahren.
- Fahren, wo Velos fahren: E-Fahrzeuge bis 25 km/h fahren – wenn vorhanden – auf Velowegen und Velostreifen, sonst auf der Fahrbahn. Es gilt Velowegpflicht, wenn nicht anders signalisiert. Trottoirs sind immer tabu, ausser es ist anders signalisiert.
- Kein Alkohol oder Drogen: Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol. Die gesetzliche Obergrenze von 0,5 Promille gilt auch für E-Bikes, E-Trottinette und die anderen E-Fahrzeuge; Fahren nach Drogenkonsum ist verboten.
- Licht an: Lichtpflicht gilt für alle, auch am Tag. Zusätzlich gibt es für schnelle E-Bikes eine Tachopflicht, die ab 2027 auch alle älteren E-Bikes einschliesst.
- Helm auf: Für schnelle E-Bikes besteht eine Helmpflicht, für die übrigen Verkehrsmittel wird das Tragen eines Helms nachdrücklich empfohlen.
Quelle: BFU
Bildquelle: BFU