Kanton Bern: Hochwasser und Lawinen – Notfallpläne sollen Bevölkerung schützen

Jede 500. Person im Kanton Bern wohnt in einer roten Gefahrenzone und ist bei grösseren Naturereignissen akut gefährdet.

Für diese Gebiete hat der Kanton gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Notfallplanungen erstellt.

Damit können die Einsatzkräfte insbesondere bei Hochwasser schnell und gezielt helfen.

Mit der standardisierten Notfallplanung stärkt der Kanton Bern die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren. Gemeinden und Einsatzkräfte erhalten klare, praxistaugliche Grundlagen, um im Ereignisfall schnell, koordiniert und wirksam handeln zu können. Die Notfallplanung Naturgefahren enthält vorbereitete Abläufe und Hilfsmittel, die insbesondere bei Hochwasser sofort genutzt werden können.

Dazu gehören Ablauf- und Alarmierungs-Schemen, Auftrags- und Interventionskarten sowie eine Übersicht über benötigtes Material und Personal. Gleichzeitig lässt die Planung der Einsatzleitung genügend Handlungsspielraum, um flexibel auf die Lage reagieren zu können. Ziel ist es, Bevölkerung, Tiere, Infrastruktur und Lebensgrundlagen bei Naturereignissen bestmöglich zu schützen, Zeit zu gewinnen und Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.

189 Gemeinden haben ein erhöhtes Risiko

Grundlage für die Notfallplanung bildet die Gefahrenkarte, die gemeinsam mit den Gemeinden erstellt wurde. Sie zeigt, welche Gemeinden von welchen Gefahren bedroht sind. Die seit 2014 bestehenden Gefahrenkarten definieren drei Gefahrenzonen: in roten Zonen besteht für Personen und Infrastruktur eine erhebliche, in blauen Zonen eine mittlere und in gelben Zonen eine geringe Gefährdung. In Gemeinden mit roten Zonen sind Personen durch Naturgefahren sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.

In diesen roten Gefahrengebieten dürfen keine neuen Bauten und Anlagen erstellt oder bestehende Bauten erweitert werden. Jede 500. Person im Kanton Bern lebt in einem Gebäude in der roten Gefahrenzone. In der blauen Gefahrenzone ist es gar jede 25. Person. Insgesamt haben 189 Gemeinden ein nachgewiesenes Gefahrenpotenzial. Jede dieser Gemeinden hat zusammen mit dem Kanton in den letzten Jahren eine Notfallplanung erstellt, wie es das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz vorsieht. Es verpflichtet Kanton und Gemeinden ausdrücklich dazu, sich auf ausserordentliche Ereignisse vorzubereiten.

Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Fachpersonen

Je nach Schwere eines Naturereignisses kommen unterschiedliche Massnahmen zum Einsatz. Die Notfallplanung orientiert sich an einer einfachen Farbskala: Die Phase „gelb“ steht für Beobachtung/Überwachung, „orange“ für Intervention und „rot“ bedeutet eine Eskalation und/oder Evakuation.

Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär unterstützte die Gemeinden bei der Erarbeitung ihrer Notfallplanungen und arbeitete dabei eng mit Fachpersonen aus Feuerwehren, Führungsorganen und Schwellenkorporationen zusammen. Gemeinsam wurden mögliche Gefahrenstellen erfasst, vor Ort beurteilt und fachlich diskutiert. Der Bund unterstützt die Erarbeitung der Notfallplanungen finanziell.

Zentrales Element des Bevölkerungsschutzes

Die Gefahrenkarte und die Notfallplanungen sind Bestandteil des integralen Risikomanagements des Kantons, ein zentrales Element des Bevölkerungsschutzes im Kanton Bern. Das integrale Risikomanagement ist gesetzlich verankert und bildet die Grundlage dafür, wie Kanton und Gemeinden Risiken erkennen, beurteilen und Massnahmen planen.

Der Prozess nach einem Ereignis funktioniert immer gleich: Erst erfolgt ein Einsatz der Blaulichtorganisationen, danach folgt die provisorische Instandstellung (oft mit Unterstützung des Zivilschutzes) und dann der definitive Wiederaufbau. „Nach der Ereignisauswertung folgen Prävention und Vorsorge. Genau dort sind die Gefahrenkarte und die Notfallplanungen anzusiedeln“, erklärt der zuständige Regierungsrat, Sicherheitsdirektor Philippe Müller.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Danler/Shutterstock.com

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