Buchs SG: Schweizer reist mit 356'000 Euro im Zug ein und gerät ins Visier des Zolls
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Bei einer Zollkontrolle im Zug von Salzburg nach Zürich haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen 50-jährigen Schweizer beim Grenzübergang Buchs kontrolliert.
Dabei fanden sie in seinem Reisegepäck 356’000 Euro. Weil der Mann keine Angaben über die Herkunft des Geldes machen konnte, wurde der Fall an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben.
Am 26. April 2026 reiste ein 50-jähriger Schweizer mit dem Zug von Salzburg in die Schweiz ein.
Bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Buchs fragten die BAZG-Mitarbeitenden den Mann nach mitgeführten Waren und Barmitteln.
Er verneinte dies und gab zudem an, ohne Gepäck zu reisen.
Ein BAZG-Mitarbeiter stellte aber einen Rucksack unter der Sitzreihe des 50-Jährigen fest.
Nach einer erneuten Befragung des Mannes gab er an, dass das Gepäckstück ihm gehöre.
Im Rucksack fanden die BAZG-Mitarbeitenden fünf weisse verschlossene Couverts sowie eine Geldbörse.
Darin befanden sich insgesamt 356’000 Euro.
Der 50-Jährige gab an, dass das Geld nicht ihm gehöre und er lediglich der Bote sei.
Aufgrund der vorgelegten Dokumente und Aussagen betreffend Verwendung und Herkunft der Barmittel bestand der Verdacht, dass das Geld im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen könnte.
Das BAZG stellte die Barmittel vorläufig sicher und übergab den Fall der Kantonspolizei St. Gallen.
Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere dürfen in unbeschränkter Menge in die Schweiz eingeführt werden.
Diese müssen dem BAZG auch nicht angemeldet werden.
Bei Barmitteln ab einem Wert von 10’000 Schweizer Franken müssen die Reisenden dem BAZG auf Verlangen hin wahrheitsgetreue Auskunft zu ihrer Person, zum Eigentümer und Empfänger der Barmittel sowie zur wirtschaftlichen Herkunft und vorgesehenen Verwendung der mitgeführten Barmittel erteilen.
Wird die Auskunft verweigert oder falsche Angaben in Bezug auf die Höhe der Barmittel oder auf die Person selbst gemacht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann eine Busse nach sich ziehen.
Besteht ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, können die Barmittel vorläufig sichergestellt und der Polizei übergeben werden.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)