Erfurt, Thüringen: Zoll warnt Urlauber vor teuren Überraschungen bei der Heimreise

Mit Beginn der Sommerferien erinnert der Zoll Reisende daran, sich bereits vor Urlaubsantritt über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren.

Wer Souvenirs, Einkäufe und Genussmittel (zum Beispiel Alkohol und Tabakwaren) oder auch Kraftstoffe aus dem Ausland mitbringt, sollte beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen gelten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de/reisen sowie in der dort abrufbaren Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erhalten Reisende alle wichtigen Informationen, welche Waren bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und welche Dinge Urlauberinnen und Urlauber vermeiden sollten.

Darüber hinaus bietet auch die neueste Version der kostenlosen eZOLL-App im Bereich „Zoll und Reise“ nützliche Informationen zu den Reisefreimengen. Dabei berücksichtigt die App auch wichtige Parameter wie das Urlaubsland sowie das Alter und Verkehrsmittel der Reisenden. Besonders praktisch: Ist die App einmal installiert, sind die Informationen und der Freimengenrechner von „Zoll und Reise“ auch offline verfügbar.


Kontrolle einer Reisenden am Flughafen, Foto: Zoll

Reisen aus Nicht-EU-Ländern

Besonders aufmerksam sollten Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Türkei und Ägypten) und aus Sondergebieten sein (zum Beispiel Kanarische Inseln und französische Übersee-Departements). Mitgebrachte Waren dürfen zu nicht gewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

Für Alkohol, Tabakwaren, Arzneimittel, Kraftstoffe sowie andere Waren gelten unterschiedliche Freimengen und Wertgrenzen. Überschreiten Reisende diese Grenzen, müssen die Waren bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Nicht erlaubt sind unter anderem bestimmte Fleisch-, Milch- und Eierprodukte.

Auch Betäubungsmittel, Waffen, geschützte Kulturgüter sowie lebende oder artengeschützte Tiere und Pflanzen dürfen nicht ohne Weiteres als Souvenir eingeführt werden.

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Für Genussmittel wie Alkohol, Tabakwaren, Kaffee sowie Kraftstoffe gelten jedoch nationale Verbrauchsteuerregelungen und Richtmengen. Diese gelten nur für Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt sind und persönlich mitgeführt werden.

Wer Waren voraus- oder nachsendet oder diese per Post, Express- oder Kurierdienst befördern lässt, muss andere zollrechtliche Vorschriften beachten.

 

Quelle: Hauptzollamt Erfurt
Bildquelle: Hauptzollamt Erfurt