Stuttgart, Baden-Württemberg: Großkontrolle am Flughafen deckt zahlreiche Verstöße auf

13 eingeleitete Ermittlungsverfahren und 53 Ordnungswidrigkeitenverfahren sind das Ergebnis der gemeinsamen Kontrollen von Zoll und Polizei am Busterminal des Stuttgarter Flughafens.

Die Sonderkontrollen unter Federführung des Zolls fanden vom 23.-25.07.2026, jeweils in den Nachtstunden, statt.

Kontrolliert wurde der grenzüberschreitende Personen- sowie Warenverkehr, der mittels Kraftomnibussen („Fernbussen“) erfolgt. Die bestehende Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO BW) bot den Rahmen für den gemeinsamen Einsatz der Kräfte des Hauptzollamts Stuttgart sowie des Polizeipräsidiums Reutlingen.

Im Zusammenwirken von Polizei und Zoll konnten zahlreiche Verstöße gegen eine Vielzahl gesetzlicher und zollrechtlicher Bestimmungen festgestellt und bearbeitet werden:

13 eingeleitete Ermittlungsverfahren:

  • 2 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz
  • 1 Verstoß gegen das Medizinal-Cannabisgesetz
  • 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • 1 Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
  • 1 Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
  • 1 Steuerhinterziehung wegen unversteuerter Tabakwaren
  • 6 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

53 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren:

  • 51 Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht
  • 2 Verfahren wegen nicht angemeldeter Barmittel von je über 10.000 Euro

Darüber hinaus wurden mehrere Aufenthaltsermittlungen durchgeführt sowie eine Kontrollmeldung über ein unversteuertes Kfz bearbeitet.

An jedem der drei Kontrollabenden waren 19 Kräfte des Zolls sowie zwischen 17 bis 7 Kräfte der Polizei im Einsatz. Zudem waren bis zu drei Diensthunde des Zolls zeitgleich in die Maßnahmen eingebunden.

Zusatzinformation:

Die Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO BW) der Partner Zoll, Bundespolizei und Landespolizei besteht seit knapp 24 Jahren. Schwerpunkte der Kooperation sind unter anderem Rauschgiftkriminalität, Schleusungskriminalität, Menschenhandel und Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum.

 

Quelle: Hauptzollamt Stuttgart
Bildquelle: Hauptzollamt Stuttgart