Mann schlägt zweijährigem Kind Tasche mit Flaschen ins Gesicht – sieben Monate Haft
Polizei.news Redaktion Baden-Württemberg Deutschland Polizeinews Regionen
(Mannheim, Baden-Württemberg). Dienstagnachmittag (1. September) hat sich ein 49-Jähriger am Mannheimer Hauptbahnhof wegen Leistungserschleichung und Körperverletzung zum Nachteil eines Kleinkindes strafbar gemacht.
Die Verurteilung erfolgte direkt am nächsten Tag.
Gegen 15:40 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe durch die Deutsche Bahn AG über ein mögliches Körperverletzungsdelikt im ICE 373 informiert. Bei Eintreffen der Beamten am Bahnsteig 4 trafen diese neben dem Tatverdächtigen auch auf die Zugbegleiterin und die Mutter des verletzten Kindes.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Tatverdächtige, deutscher Staatsangehörigkeit, den ICE 373 von Frankfurt/ Main nach Mannheim ohne gültigen Fahrausweis nutzte. Durch die Zugbegleiterin wurde dem Mann daher eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.
Anschließend lief der 49-Jährige im Zug, gleichzeitig liefen Mutter und Kind in Richtung des Tatverdächtigen. Beim Passieren des Mannes schlug dieser unvermittelt und ohne vorherige Interaktion seine mitgeführte, mit Trinkflaschen gefüllte Tasche in das Gesicht des 2-jährigen Kindes. Dieses fiel daraufhin zu Boden. Anschließend äußerte der Tatverdächtige gegenüber der Mutter noch abfällige Bemerkungen.
Das Kleinkind wurde bei dem Angriff leicht verletzt, eine ärztliche Versorgung wurde jedoch abgelehnt.
Beschleunigtes Verfahren
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Tatverdächtige über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Mannheim.
Der 49-Jährige wurde daraufhin am Mittwoch, 2. September, vom Amtsgericht Mannheim im beschleunigten Verfahren wegen Leistungserschleichung, in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
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