Aarau AG: Kanton begrüsst 6-Spur-Ausbau bis Birrfeld – fordert aber besseren Bahnausbau
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Der Kanton Aargau unterstützt im Rahmen der Vernehmlassung zur „Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45“ die Stossrichtung einer schlanken Vorlage für die Nationalstrassen im Ausbauschritt 2027 mit dem 6-Streifen-Ausbau Aarau Ost–Birrfeld.
Weiter unterstützt er den Schritt, die Ausbauten zu den Nationalstrassen, der Eisenbahninfrastruktur und die Beiträge zum Agglomerationsverkehr gemeinsam zu betrachten. Hingegen ist der Stand der Eisenbahnvorlage noch nicht ausgereift. Diesbezüglich erwartet der Kanton Aargau die Behebung des nationalen Engpasses Olten–Aarau–Zürich und den bedarfsgerechten Ausbau der S-Bahn Aargau.
Mit der Vorlage zu „Verkehr ’45“ werden erstmals die Ausbauschritte für Nationalstrassen, die Eisenbahninfrastruktur und die Beiträge zum Agglomerationsverkehr in einer Vorlage gebündelt mit dem Ziel, Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr koordiniert weiterzuentwickeln.
Der Kanton Aargau anerkennt die Wichtigkeit und die Bemühungen einer gesamtverkehrlichen und koordinierten Planung. Der gegenseitigen Interaktion der Verkehrsträger muss vermehrt Beachtung geschenkt werden. Die Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dringendstes Anliegen beim Ausbau der Nationalstrasse erfüllt
Mit der Berücksichtigung des 6-Streifen-Ausbaus Aarau Ost–Birrfeld im Ausbauschritt 2027 ist das dringendste Anliegen des Kantons Aargau für den Ausbau der Nationalstrasse erfüllt. Das Projekt ist planerisch weit fortgeschritten und beseitigt im zentralen Mittelland einen Engpass auf der West-Ost-Achse. Als positiv wird gewertet, dass im Ausbauschritt 2027 keine Projekte enthalten sind, welche in der eidgenössischen Abstimmung vom November 2024 verworfen wurden. Bezüglich der Agglomerationsprogramme ist der Kanton Aargau mit den Ergebnissen der Prüfung weitestgehend einverstanden.
Behebung des nationalen Engpasses zwischen Olten–Aarau–Zürich zentrales Element
Der Vorschlag für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur ist hingegen nicht ausgereift. Mit „Verkehr ’45“ werden neue Infrastrukturen vorgeschlagen und gleichzeitig beschlossene gestrichen, ohne dass ein betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Angebotskonzept vorliegt. Zudem fehlt ein langfristiges Ziel- und Finanzierungskonzept. Gleichzeitig sind für notwendige Ergänzungsmassnahmen deutlich weniger Investitionen vorgesehen, die eine vollumfängliche verkehrliche Nutzung der Grossprojekte ermöglicht.
Der nationale Kapazitätsengpass auf der West-Ost-Achse ist unbestritten. Auch der Bund sieht die Weiterentwicklung der West-Ost-Achse – im Rahmen der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur nach 2045 – als zentrales Anliegen und will Mittel für die entsprechende Planung reservieren. Der Kanton erwartet – wie bereits kommuniziert –, dass die Lösung dieses Mobilitätsengpasses zügig angegangen wird, beispielsweise mit der Weiterplanung einer Bahn-Direktverbindung Aarau–Zürich.
Jedoch werden im der nun vorliegenden Vorlage zu „Verkehr ’45“ trotz der grossen Nachfrage und Wachstumsprognosen im Mittelland ein Grossteil der Massnahmen in diesem Raum gestrichen, welche in den Jahren 2014 beziehungsweise 2019 vom Parlament beschlossen wurden. Zugleich sind weder im vorliegenden Ausbauschritt 2027 noch im nächsten Ausbauschritt 2031 Massnahmen zur Behebung des nationalen Kapazitätsengpasses zwischen Olten, Aarau und Zürich vorgesehen. Dies betrifft auch nachfragebedingte Ausbauten der S-Bahn im Kanton Aargau, insbesondere Unteres Aaretal, Freiamt, Raum Zofingen und Fricktal.
Handlungsspielraum für künftige Ausbauten erhalten
Zur Behebung der kurz- und mittelfristigen dringlichsten Nachfrageengpässe auf dem Bahnnetz sieht der Bund für den Zeithorizont 2035 die Einführung von zusätzlichen Zügen vor. Das Konzept ist noch in Erarbeitung. Jedoch befürchtet der Kanton Aargau, dass die vorgesehenen Angebotsverbesserungen im Fernverkehr zu Lasten des Regionalverkehrs im Kanton Aargau gehen und zu Reisezeitverlängerungen, Reisekettenunterbrüchen und zum Verlust von Direktverbindungen in die Ost- und Westschweiz wie auch innerkantonal führen.
Um Fehlinvestitionen zu verhindern und den Handlungsspielraum für künftige Ausbauten aufrechtzuerhalten, erwartet der Kanton Aargau die Erstellung eines abgestimmten Zielbilds, die Verbesserung des Prozesses und die Sicherung der Finanzierung, damit der nächste Ausbauschritt 2031 auf einer soliden Grundlage vorgelegt und weitere Grossprojekte beinhalten kann.
Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Kanton Aargau