Zollfahnder durchsuchen Wohnungen: 150.000 illegaler Vapes und hoher Steuerschaden
Polizei.news Redaktion Deutschland Hamburg Polizeinews Regionen
(Hamburg) Über 130 Zollfahnderinnen und Zollfahnder durchsuchten am Mittwoch mit Unterstützung von Einsatzkräften des Hauptzollamtes Hamburg, der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes mehrere Wohnungen und Lagerstätten in Hamburg.
Zahlreiche elektronische Beweismittel, Postversandmaterial, Etikettiermaschinen und etwa 150.000 Stück unversteuerte E-Zigaretten wurden sichergestellt. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 1,2 Millionen Euro.
Bereits seit 2025 richten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hamburg gegen vermeintliche Mitglieder einer Tätergruppierung, die im Verdacht stehen, Handel mit illegalen und nicht verkehrsfähigen Einwegzigaretten zu treiben. Über einen Onlineshop sollen die Tatverdächtigen im Alter von 25 bis 38 Jahren illegale Vapes an Kunden im gesamten Bundesgebiet verkauft haben.
Zur Lagerung sollen die mutmaßlichen Täter mehrere Hallen in Hamburg betrieben haben. Strohmänner und Scheinfirmen sollen für Vertriebswege eingesetzt worden sein.
Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg teilte mit: „Durch die erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Kolleginnen und Kollegen wurde eine große Menge illegaler und nicht verkehrsfähiger E-Zigaretten aus dem Verkehr gezogen. Der Zoll bekämpft konsequent Steuerhinterziehung und schützt mit solchen Ermittlungen zugleich die Gesundheit der Bevölkerung vor E- Zigaretten, die unter Umgehung gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt wurden.“
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Den mutmaßlichen Tätern droht im Falle einer Verurteilung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei. Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Zusatzinformation:
Auch für Liquids sind seit dem 1. Juli 2022 Tabaksteuern zu entrichten. Zusätzlich gelten weitere Vorschriften und Anforderungen an die Kennzeichnungspflichten und der Beipackinformationen.
Beispielsweise wurde die Begrenzung des Tankvolumens auf max. 2 Milliliter für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen eingeführt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Zigaretten und verwandten Produkten sicherzustellen und die Verbraucher vor übermäßiger Nikotinaufnahme zu schützen.
Quelle: Zollfahndungsamt Hamburg
Bildquelle: Zollfahndungsamt Hamburg