Haftbefehl gegen Libyer (28) – Geldstrafe bezahlt, Einreiseverbot ausgesprochen

(Podrosche, Sachsen). Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Dienstagabend am Grenzübergang Podrosche einen per Haftbefehl gesuchten Mann festgestellt und zudem mutmaßlich gefälschte Dokumente sichergestellt.

Gegen 22:10 Uhr kontrollierten die Beamten im Rahmen der Grenzkontrollen einen 28-jährigen libyschen Staatsangehörigen, der sich in einem deutschen Fahrzeug befand.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Dienstagabend gegen 22:10 Uhr am Grenzübergang Podrosche
  • Betroffener: 28-jähriger libyscher Staatsangehöriger
  • Haftbefehl: Wegen einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung
  • Offene Geldstrafe: 2.190 Euro
  • Dokumente: Nach ersten Erkenntnissen ein Fantasiedokument und eine Fälschung
  • Weitere Vorwürfe: Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
  • Ausgang: Geldstrafe beglichen, Einreiseverbot ausgesprochen und Zurückweisung nach Polen angeordnet

Keine gültigen Personaldokumente vorgelegt

Auf Verlangen konnte der Mann keine gültigen Personaldokumente vorlegen. Auch über das für die Einreise und den Aufenthalt erforderliche Visum beziehungsweise einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte er nicht. Stattdessen händigte er den Beamten lediglich einen mutmaßlich internationalen libyschen Führerschein aus.

Fingerabdruckprüfung bringt Haftbefehl ans Licht

Daraufhin überprüften die Einsatzkräfte die Fingerabdrücke des Mannes. Das Ergebnis lag umgehend vor: Gegen den 28-Jährigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Dieser war aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung zur Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 2.190 Euro erlassen worden.

Kein Aufenthaltsrecht im Schengen-Raum

Im Ergebnis überprüften die Beamten auch den aufenthaltsrechtlichen Status des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass weder für Deutschland noch für einen anderen Schengen-Staat ein Aufenthaltsrecht bestand, das die Einreise oder den Aufenthalt erlaubt hätte.

Der Libyer wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht.

Verdacht auf gefälschte Führerscheine

Dort leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Bei der anschließenden genaueren Prüfung der mitgeführten Dokumente sowie im Rahmen der Durchsuchung wurde außerdem ein nationaler libyscher Führerschein aufgefunden. Nach ersten Erkenntnissen ist einer der vorgelegten Führerscheine ein Fantasiedokument, der andere eine Fälschung. Damit erweiterten sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Mann erheblich.

Geldstrafe bezahlt – Zurückweisung nach Polen

Für den 28-Jährigen nahm der Fall dennoch zwischenzeitlich eine günstige Wendung: Ihm gelang es, den Betrag für die offene Geldstrafe zu beschaffen und diese zu begleichen.

Im Anschluss wurde ein Einreiseverbot ausgesprochen und die Zurückweisung nach Polen angeordnet. Die Übergabe an die polnischen Behörden folgt.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf