Europäischer Haftbefehl: Pole (32) muss drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis

(Bad Bentheim, Niedersachsen). Die Bundespolizei hat am Freitagvormittag einen international gesuchten 32-Jährigen festgenommen.

Gegen den Mann lag ein europäischer Haftbefehl zur Auslieferung an die polnischen Behörden vor. Er wurde in Polen zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Der 32- jährige polnische Staatsangehörige kam als Mitfahrer in einem Auto aus den Niederlanden, als er im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen gegen 08:40 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 angehalten und kontrolliert wurde.

Bei der Überprüfung der Personalien des 32-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein europäischer Haftbefehl existiert. Der Mann war in seiner Heimat wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, sowie wegen Besitz und unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Der 32-Jährige wurde verhaftet. Noch am selbigen Tag wurde er einem Richter am Amtsgericht Meppen vorgeführt und die vorläufige Festhalteanordnung erlassen. Im Anschluss wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat jetzt das weitere Auslieferungsverfahren nach Polen übernommen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim