Wegen Straftaten und Drogen: Grosses Gebiet rund um Park wird ab 1. Oktober Schutzzone
Polizei.news Redaktion Österreich Polizeinews Regionen Steiermark
(Graz, Steiermark). Die Landespolizeidirektion Steiermark erklärt den Metahofpark sowie einen grossräumig beschriebenen Bereich rund um den Park ab 1. Oktober 2026 zur Schutzzone.
Die Verordnung ist notwendig, weil dort überwiegend minderjährige Personen im besonderen Ausmass durch gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind.
- Schutzzone: Metahofpark und umliegende Strassenzüge in Graz
- In Kraft: Ab 1. Oktober 2026, 00.00 Uhr
- Grund: Besondere Bedrohung überwiegend minderjähriger Personen durch Straftaten
- Polizeibefugnis: Betretungsverbote und Wegweisungen gegen bestimmte Personen möglich
- Dauer: Bis die Bedrohung nicht mehr zu befürchten ist, längstens sechs Monate
- Verstoss gegen Betretungsverbot: Geldstrafe bis 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis 4.600 Euro
Metahofpark und umliegendes Gebiet werden zur Schutzzone
Gemäss § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 i.d.g.F. wird der in Graz gelegene Metahofpark sowie der wie folgt beschriebene Bereich von der Landespolizeidirektion Steiermark zur Schutzzone erklärt:
Kreuzung Keplerstrasse/Rebengasse südseitig den Gehsteig der Keplerstrasse entlang bis zur Kreuzung Keplerstrasse/Babenbergerstrasse, weiter in der Babenbergerstrasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Baumkircherstrasse, weiter in der Baumkircherstrasse entlang der geraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Mohsgasse, dann weiter in der Mohsgasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Annenstrasse, weiter eingeschlossen den Gehsteig der Annenstrasse entlang der geraden Hausnummern, dann weiter in die Metahofgasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zum Esperantoplatz/Hans-Resel-Gasse, dann ab Objekt Hans-Resel-Gasse Nr. 3, weiter die Hans-Resel-Gasse entlang der ungeraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Rebengasse, dann weiter die Rebengasse entlang der geraden Hausnummern bis zur Kreuzung mit der Keplerstrasse.
Warum die Polizei die Schutzzone einrichtet
Die Verordnung ist notwendig, weil an diesem Ort überwiegend minderjährige Personen im besonderen Ausmass – durch die Begehung von – wenn auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten – gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind.
Die Erklärung zur Schutzzone bedeutet nicht, dass der Park für die Allgemeinheit gesperrt wird. Sie gibt der Polizei vielmehr die Möglichkeit, bestimmten Personen das Betreten des Gebietes zu verbieten oder sie daraus wegzuweisen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie dort entsprechende Straftaten begehen werden.
Verordnung gilt ab 1. Oktober 2026
Diese Verordnung tritt am 01.10.2026, 00.00 Uhr, in Kraft.
Die Verordnung wird aufgehoben, sobald eine Bedrohung nicht mehr zu befürchten ist.
Sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden tritt sie jedenfalls ausser Kraft.
Polizei darf Personen wegweisen
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen wird, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und gegebenenfalls aus dieser wegzuweisen.
Schutzzone wird vor Ort gekennzeichnet
Diese Verordnung wird kundgemacht durch Anschlag rund um die Schutzzone und Verlautbarung in den Medien.
Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, begeht gemäss § 84 Abs. 1 Z. 4 Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4.600,–, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.
Quelle: Landespolizeidirektion Steiermark
Bildquelle: Landespolizeidirektion Steiermark