Abgelaufener Aufenthaltstitel fliegt an Grenze auf – 20-Jähriger nach Polen zurückgewiesen

(Ludwigsdorf, Sachsen). Am Sonntag gegen 16.15 Uhr kontrollierten Beamte am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4 drei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 20, 43 und 47 Jahren in einem slowakischen Pkw.

Alle drei Personen legten einen Reisepass sowie einen slowakischen Aufenthaltstitel vor.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollort: Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4
  • Kontrollierte: Drei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 20, 43 und 47 Jahren
  • Feststellung: Aufenthaltstitel des 20-Jährigen war abgelaufen
  • Verdacht: Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
  • Gepäck: Arbeitskleidung und Arbeitsgerät entdeckt
  • Folge: Einreiseverweigerung und Zurückweisung nach Polen
  • Weitere Anzeigen: Fahrer und Beifahrer wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt
  • Weiterreise: Fahrer und Beifahrer durften nach Vorlage der notwendigen Nachweise weiterfahren

Drei Männer an der A4 kontrolliert

Am Sonntag gegen 16:15 Uhr kontrollierten Beamte am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4 drei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 20, 43 und 47 Jahren in einem slowakischen Pkw.

Alle drei Personen legten einen Reisepass sowie einen slowakischen Aufenthaltstitel vor.

Aufenthaltstitel des Mitfahrers war abgelaufen

Bei den beiden älteren Insassen, Fahrer und Beifahrer, ergab sich zunächst kein Anlass zur Beanstandung.

Bei der dritten mitfahrenden Person stellte sich jedoch heraus, dass der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen war und lediglich ein Antrag auf Verlängerung vorlag.

Dieser berechtigt jedoch nur im Ausstellerstaat zum Aufenthalt und nicht zu Reisen innerhalb Europas.

Arbeitskleidung und Arbeitsgerät im Gepäck

Im Rahmen der Befragung gaben die Beteiligten an, auf dem Weg nach Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis in Hessen zu sein, um dort zu arbeiten.

Der Mitfahrer erklärte hingegen, lediglich als Tourist mitzureisen.

Eine anschliessende Durchsuchung des Gepäcks förderte jedoch erwartungsgemäss Arbeitskleidung und entsprechendes Arbeitsgerät zutage.

Strafverfahren gegen 20-Jährigen

Die Beamten nahmen den Mitfahrer in Gewahrsam und leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein.

Gegen Fahrer und Beifahrer wurde zudem Strafanzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt erstattet.

Einreise verweigert und nach Polen zurückgewiesen

Nach der Vernehmung aller Beteiligten wurde gegen den Mitfahrer eine Einreiseverweigerung ausgesprochen.

Im Anschluss wurde er nach Polen zurückgewiesen.

Fahrer und Beifahrer konnten alle notwendigen Nachweise vorlegen und durften weiterreisen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei