Gefälschter Einreisestempel fliegt auf: Georgier (30) erhält vier Jahre Einreiseverbot

(Ludwigsdorf, Sachsen). Am Dienstag um 19:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen bei der Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4 in einem Fernreisebus.

Der Mann legte zur Kontrolle seinen Reisepass vor, mit dem er grundsätzlich 90 visafreie Tage im Schengen-Raum in Anspruch nehmen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Dienstag um 19.45 Uhr am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4
  • Betroffener: 30-jähriger georgischer Staatsangehöriger
  • Feststellung: Aufenthalt im Schengen-Raum bereits überzogen
  • Passstempel: Norwegischer Einreisestempel erwies sich als Fälschung
  • Angabe des Mannes: Fälschung nach eigenen Angaben für 500 Euro in Frankreich erhalten
  • Verfahren: Wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts und Urkundenfälschung
  • Folge: Einreiseverweigerung und vierjähriges Einreiseverbot
  • Zurückweisung: Für Mittwoch über den Flughafen Berlin direkt nach Georgien vorgesehen

Norwegischer Einreisestempel sollte Aufenthalt belegen

Als Nachweis für seinen Aufenthalt wies er sich zudem mit einem im Reisepass befindlichen norwegischen Einreisestempel aus dem April dieses Jahres aus.

Demnach hätte sich der Georgier zunächst im erlaubten Aufenthaltszeitraum bewegt.

Elektronische Abfrage zeigt frühere Einreise

Was er scheinbar nicht wusste: Seit diesem Jahr werden alle Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in einen Schengen-Staat elektronisch europaweit erfasst.

Die Abfrage im europäischen Entry-Exit-System (EES) ergab, dass der Betroffene bereits im Mai über Ungarn in den Schengen-Raum eingereist war.

Damit hatte er die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten.

Passkontrollstempel war gefälscht

Bei der anschliessenden näheren Prüfung des im Reisepass befindlichen Passkontrollstempels stellten die Beamten fest, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte.

Drei Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der 30-Jährige wurde in Gewahrsam genommen.

Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts sowie der Urkundenfälschung eingeleitet.

Fälschung soll 500 Euro gekostet haben

Im Rahmen seiner Vernehmung räumte der Beschuldigte den Tatvorwurf ein.

Nach eigenen Angaben habe er die Fälschung in Frankreich für 500 Euro erhalten.

Vier Jahre Einreiseverbot

Im Anschluss wurde gegen den Mann eine Einreiseverweigerung ausgesprochen.

Aufgrund der gefälschten Stempel wurde diese mit einem vierjährigen Einreiseverbot verbunden.

Die Zurückweisung soll am heutigen Mittwoch über den Flughafen Berlin direkt nach Georgien erfolgen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei