Lkw fährt Schlangenlinien: Ukrainer (44) mit 3,19 Promille gestoppt – Beifahrer hat 2,20

(Magdeburg, Sachsen-Anhalt). Am Dienstagabend wurde auf der A2 bei Magdeburg ein alkoholisierter Lkw-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.

Personen- oder Sachschaden entstand glücklicherweise nicht.

Ein Streifenteam des Verkehrsüberwachungsdienstes befuhr die A2 in Fahrtrichtung Hannover, als den Einsatzkräften ein Lkw auffiel, der deutliche Schlangenlinien fuhr. Die Beamten entschlossen sich daraufhin, das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Auf Nachfrage gaben der 44-jährige ukrainische Fahrer sowie sein ebenfalls 44-jähriger ukrainischer Beifahrer an, Fahrzeugteile von Berlin nach Frankreich transportieren zu wollen.

Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrers wurde ein Atemalkoholwert von 3,19 Promille festgestellt. Er musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Gegen den 44-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Ein Fahrerwechsel scheiterte ebenfalls: Der Beifahrer pustete 2,20 Promille. Die Fahrt war damit beendet.

Die Autobahnpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

  • Alkohol und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Bereits geringe Mengen Alkohol können Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung und Entscheidungsverhalten deutlich beeinträchtigen.
  • Für Berufskraftfahrende gilt besondere Verantwortung. Wer mit einem Lkw unterwegs ist, bewegt ein tonnenschweres Fahrzeug und trägt Verantwortung für sich und andere Verkehrsteilnehmende.
  • Restalkohol nicht unterschätzen. Auch am Morgen nach dem Alkoholkonsum kann die Fahrtüchtigkeit noch erheblich eingeschränkt sein.
  • Im Zweifel: Fahrzeug stehen lassen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht fahren — auch nicht „nur ein kurzes Stück“.
  • Fahrerwechsel nur bei nüchternen Personen. Ein Ersatzfahrer ist nur dann eine Lösung, wenn dieser tatsächlich fahrtüchtig ist.
  • Auffällige Fahrweise melden. Wer auf der Autobahn Schlangenlinien, stark schwankende Geschwindigkeit oder andere gefährliche Fahrweisen beobachtet, sollte über den Notruf 110 die Polizei verständigen. Dabei möglichst Standort, Fahrtrichtung, Kennzeichen und Fahrzeugbeschreibung nennen — ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
  • Sicherheit geht vor Termindruck. Lieferfristen oder beruflicher Druck dürfen niemals dazu führen, alkoholisiert oder übermüdet ein Fahrzeug zu führen.

 

Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg – Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
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