Schwarzarbeit-Kontrolle in Gastronomie: Drei Personen halten sich illegal in Deutschland auf
Polizei.news Redaktion Berlin Deutschland Polizeinews Regionen
(Berlin, Berlin). Der Zoll Berlin hat im Rahmen einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit drei Personen festgestellt, die sich illegal in Deutschland aufhalten.
Die Feststellung erfolgte in einem Gastronomiebetrieb in Berlin. Insgesamt wurden sieben Personen überprüft.
Drei Personen ohne erforderliche Genehmigungen
Bei den drei Personen konnten zunächst keine gültigen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen beziehungsweise die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung einer Beschäftigung festgestellt werden.
Schlafmöglichkeiten in Betriebsräumen entdeckt
Im Rahmen der Prüfung wurden zudem zwei Zimmer mit Schlafmöglichkeiten innerhalb der Betriebsräumlichkeiten festgestellt. Ein weiteres Zimmer war anfänglich verschlossen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Personen, welche über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügte, wurde ein Schlüssel gefunden, mit dem sich der Raum öffnen ließ.
In dem Zimmer mit prekärer Schlafsituation sind unter anderem rund 1.735 Euro in bar gefunden worden. Im Zusammenhang mit den weiteren Feststellungen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro erhoben. Die betroffenen Personen wurden anschließend erkennungsdienstlich behandelt und wieder entlassen. Die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen übernehmen die zuständigen Behörden.
Strafverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse und geht dabei insbesondere Hinweisen auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten nach.
Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren, unter anderem aufgrund der Beschäftigung von Personen ohne Arbeitserlaubnis, eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Hauptzollamt Berlin
Bildquelle: Hauptzollamt Berlin