Mit 1,5 Promille im Tesla in den Graben – Polizei prüft Verdacht auf Alleinrennen

(Ratingen, Nordrhein-Westfalen). In der Nacht auf Samstag, 31. Oktober 2026, verunfallte ein alkoholisierter 20-Jähriger mit einem Tesla in Ratingen-Hösel.

Die zwei Insassen blieben unverletzt, das Auto wurde schwer beschädigt.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hugo-Henkel-Straße in Ratingen-Hösel, Fahrtrichtung Sinkesbruch.
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, gegen 1:55 Uhr.
  • Unfall: Ein 20-Jähriger verlor in einer leichten Linkskurve die Kontrolle über einen Tesla und fuhr in einen Straßengraben.
  • Alkoholtest: Der vor Ort durchgeführte Test ergab 1,5 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet.
  • Folgen: Beide Insassen blieben unverletzt. Der Tesla wurde stark beschädigt und war nicht mehr fahrbereit.
  • Ermittlungen: Unter anderem Verdacht auf ein nicht erlaubtes Alleinrennen. Führerschein und Auto wurden beschlagnahmt.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 1:55 Uhr befuhr ein 20-Jähriger mit einem Tesla die Hugo-Henkel-Straße in Richtung Sinkesbruch. In einer leichten Linkskurve verlor er die Kontrolle über das Auto und kam von der Fahrbahn ab. Er fuhr in einen Straßengraben, wobei der Tesla stark beschädigt wurde.

Aufmerksame Anwohnerinnen und Anwohner alarmierten die Polizei. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte in der Atemluft des Mannes Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Alkoholtest verlief mit 1,5 Promille positiv. Zur weiteren Beweisführung ordneten die Polizistinnen und Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 20-Jährige die Hugo-Henkel-Straße zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit befahren haben soll. Die Einsatzkräfte leiteten unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Durchführung eines nicht erlaubten Alleinrennens ein und beschlagnahmten zudem das nicht mehr fahrbereite Auto.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Mettmann


Polizei.news informiert | Verbotene Alleinrennen

Ein Rennen ohne Gegner: Wann eine Fahrt strafbar sein kann

Für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen müssen nicht mehrere Autos gegeneinander antreten. Das deutsche Strafrecht erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch sogenannte Alleinrennen.

1. Mehrere Voraussetzungen müssen zusammenkommen

Nach § 315d Absatz 1 Nummer 3 Strafgesetzbuch muss sich die fahrende Person mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen. Hinzukommen muss die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

2. Überhöhte Geschwindigkeit allein reicht nicht

Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung ist automatisch ein Alleinrennen. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die nachweisbare Absicht. Dabei kann es um die unter den jeweiligen Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen höchstmögliche Geschwindigkeit gehen.

3. Welche Strafen das Gesetz vorsieht

Der Grundtatbestand sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Werden andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet, können strengere Strafrahmen gelten.

Gut zu wissen: Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch keine Verurteilung. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall nachgewiesen werden können, ist Gegenstand des Verfahrens.

Praktischer Tipp: Wer gefährliche Fahrmanöver beobachtet, sollte sich nicht auf eine Verfolgung einlassen. Prägen Sie sich aus sicherer Position Ort, Fahrtrichtung und Fahrzeugmerkmale ein und verständigen Sie bei akuter Gefahr die Polizei.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion