Mit Microcar durch Kleingartenanlage: Schnelltest bei 16-Jährigem zeigt 1,1 Promille

(Chemnitz, Sachsen). Durch einen Zeugen bekam die Polizei am frühen Sonntagmorgen Kenntnis von einem ungewöhnlichen Unfallgeschehen.

Ein Microcar war durch eine Kleingartenanlage in der Straße Am Küchwald gefahren und hatte vermutlich unter anderem Gartenzäune gestreift.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Kleingartenanlage in der Straße Am Küchwald, Chemnitz-Borna-Heinersdorf
  • Zeitpunkt: Am 1. November 2026 um 03:30 Uhr polizeibekannt
  • Fahrer: 16-jähriger Deutscher mit einem Microcar
  • Unfallgeschehen: Das Fahrzeug hatte vermutlich unter anderem Gartenzäune gestreift
  • Alkoholtest: Schnelltest mit einem Ergebnis von 1,1 Promille
  • Maßnahmen: Führerschein sichergestellt und Blutentnahme veranlasst
  • Sachschaden: Rund 2.000 Euro an dokumentierten Unfallschäden am Microcar
  • Ermittlungen: Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs

Eingesetzte Polizisten konnten wenig später sowohl das Fahrzeug als auch den Fahrer (16) vor Ort feststellen. Wie sich durch einen Schnelltest (1,1 Promille) zeigte, stand der Jugendliche unter Alkoholeinfluss.

Sein Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutentnahme veranlasst. Gegen den Deutschen wird derweil wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Am Micorcar wurden zudem Unfallschäden dokumentiert, die sich auf rund 2.000 Euro Sachschaden belaufen.

 

Quelle: Polizeidirektion Chemnitz
Bildquelle: Symbolbild © iStockphoto.com / irmetov


Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

Auch im kleinen Fahrzeug: Wer fährt, bleibt nüchtern

Alkohol beeinträchtigt die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen. Für junge Kraftfahrer und Fahranfänger gelten in Deutschland besondere Vorgaben.

1. Alkoholverbot für unter 21-Jährige

Wer noch nicht 21 Jahre alt ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, darf als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr keinen Alkohol trinken und keine Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antreten. Das regelt § 24c Straßenverkehrsgesetz.

2. Auf das eigene Gefühl ist kein Verlass

Alkohol kann Reaktionen verlangsamen, die Einschätzung von Geschwindigkeiten erschweren und die Risikobereitschaft erhöhen. Sich noch fahrtüchtig zu fühlen, ist deshalb kein verlässlicher Maßstab.

3. Heimfahrt vor dem Feiern organisieren

Vereinbaren Sie vorher, wer nüchtern bleibt und fährt. Nutzen Sie andernfalls öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine Abholung durch eine nüchterne, fahrberechtigte Person.

Gut zu wissen: Kaffee beschleunigt den Alkoholabbau nicht. Auch nach einigen Stunden Schlaf kann noch Restalkohol vorhanden sein.

Praktischer Tipp: Legen Sie vor dem ersten alkoholischen Getränk verbindlich fest, wie Sie ohne eigene Fahrt nach Hause kommen, und halten Sie eine Alternative bereit.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion