Elfjährige entdeckt Nähnadel in Schokoriegel – Kriminalpolizei ermittelt

(Burg auf Fehmarn, Schleswig-Holstein). Am Samstagabend (31.10.2026) entdeckte ein 11 Jahre altes Mädchen während ihres Halloweenspazierganges in Burg auf Fehmarn eine dünne metallene Nähnadel in einem Schokoriegel.

Ferner berichteten sie und eine Freundin von Übelkeit Bauchschmerzen nach dem Verzehr von Weingummis. Am Sonntag meldeten die Erziehungsberechtigten den Fall bei der Polizeistation Fehmarn. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Hinweise auf weitere manipulierte Schokoriegel oder seltsam schmeckende Weingummis gibt es in Lübeck und Ostholstein keine, dennoch bittet die Polizei Eltern und Kinder um besondere Aufmerksamkeit beim Verzehr von Süßigkeiten.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Bürgermeister-Lafrenz-Straße in Burg auf Fehmarn
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, gegen 21:30 Uhr
  • Fund: Eine Elfjährige entdeckte beim Durchbrechen eines Schokoriegels eine circa drei Zentimeter lange Nähnadel.
  • Weitere Angaben: Zwei elfjährige Mädchen berichteten von Weingummis, die nach Waschmittel geschmeckt haben sollen. Sie hätten diese wieder ausgespuckt.
  • Beschwerden: Ein Mädchen klagte über Kopfschmerzen, das andere zusätzlich über Übelkeit und Bauchschmerzen.
  • Ermittlungen: Verdacht der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen; wie die Nadel in den Riegel gelangte, ist ungeklärt.
  • Keine weiteren Hinweise: Der Polizei liegen in Lübeck und Ostholstein keine Hinweise auf weitere manipulierte Schokoriegel oder seltsam schmeckende Weingummis vor.

Nach derzeitigem Sachstand waren die beiden 11 Jahre alten Mädchen am Samstagabend gegen 21:30 Uhr in der Bürgermeister-Lafrenz-Straße in Burg auf Fehmarn zum Sammeln von Süßigkeiten unterwegs. Wie viele andere Kinder an diesem Abend klingelten sie an diversen Türen der dortigen Haushalte.Während des Sammelns von Süßigkeiten durchbrach eines der Mädchen einen Schokoriegel in zwei Teile und entdeckte dabei eine circa 3cm lange dünne Nähnadel.

Ferner sollen die beiden Mädchen Weingummis in den Mund genommen haben. Weil diese aber komisch, den Angaben nach nach Waschmittel geschmeckt haben sollen, hätten sie diese wieder ausgespuckt.

Eines der 11 Jahre alten Mädchen klagte am Abend über Kopfschmerzen, das andere ergänzend über Übelkeit und Bauchschmerzen. Am Sonntag berichteten die Eltern der Polizei auf Fehmarn von dem Vorfall. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen. Die aufgefundene Nadel wird sichergestellt.

Die Klärung, wie die Nadel in den Schokoriegel gelangte und wer dafür verantwortlich, ist jetzt Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen. An der Verpackung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

Hinweise der Polizei:

  • Bewahren Sie Ruhe. Nicht jeder Kopfschmerz oder jede Übelkeit muss auf den Verzehr von möglicherweise manipulierten Süßigkeiten zurückzuführen sein.
  • Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern, welche Süßigkeiten sie gesammelt haben und achten Sie auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Bitten Sie ihre Kinder beim Verzehr der Süßigkeiten aufmerksam zu sein.
  • Seien Sie und ihre Kinder aufmerksam, wenn Süßigkeiten anders riechen oder möglicherweise anders aussehen als sonst, wenn die Verpackung beschädigt ist oder die Süßigkeit auffällig verformt ist.

Hinweise an die Polizei

Sollten Sie auffällige Süßigkeiten feststellen, melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.


 

Quelle: Polizeidirektion Lübeck
Bildquelle: Polizeidirektion Lübeck


Polizei.news informiert | Vergiftungsverdacht bei Kindern

Verdächtige Süßigkeit gegessen: Welche Informationen jetzt helfen

Ob tatsächlich eine Vergiftung vorliegt, lässt sich aus einem ungewöhnlichen Geschmack oder einzelnen Beschwerden allein nicht feststellen. Bei einem konkreten Vergiftungsverdacht helfen ein Giftinformationszentrum oder ärztlicher Rat bei der Einschätzung.

1. Angaben für die Beratung bereithalten

Wichtig sind Alter und Gewicht des Kindes, das möglicherweise aufgenommene Produkt, die geschätzte Menge und der Zeitpunkt des Verzehrs. Beschreiben Sie außerdem die Beschwerden und bereits ergriffene Maßnahmen.

2. Reste und Verpackung aufbewahren

Bewahren Sie das verdächtige Lebensmittel und seine Verpackung für die fachliche Einschätzung auf. Nehmen Sie diese bei einer ärztlichen Untersuchung mit und halten Sie sie bei einem Anruf im Giftinformationszentrum bereit.

3. Keine Behandlung mit Hausmitteln

Lösen Sie kein Erbrechen aus und geben Sie kein Salzwasser. Folgen Sie den Empfehlungen des Giftinformationszentrums oder des medizinischen Fachpersonals. Bei Bewusstlosigkeit oder Atemproblemen wählen Sie sofort den Notruf 112.

Gut zu wissen: Ein Giftinformationszentrum benötigt möglichst genaue Angaben zum Einzelfall. Die zeitliche Abfolge von Verzehr und Beschwerden ist dabei eine wichtige Information.

Praktischer Tipp: Notieren Sie Zeitpunkt, geschätzte Menge und beobachtete Symptome, damit Sie diese bei der Beratung vollständig schildern können.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion