Mit 1,4 Promille am Boden einer Bushaltestelle – Rettung versorgt 14-Jährigen

(Regau, Oberösterreich). Ein 14-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land sowie seine 14-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck wurden am 31.Oktober 2026 gegen 22 Uhr von deiner Polizeistreife im Gemeindegebiet von Regau kontrolliert.

Die beiden jugendlichen lagen in einer Bushaltestelle am Boden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Bushaltestelle im Gemeindegebiet von Regau
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, gegen 22:00 Uhr
  • Betroffene: Ein 14-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land und seine gleichaltrige Freundin aus dem Bezirk Vöcklabruck
  • Alkoholtest: Beim Jungen wurden 1,4 Promille festgestellt.
  • Mädchen: Die Freundin war nicht durch Alkohol beeinträchtigt, klagte aber über Kreislaufprobleme.
  • Versorgung: Der Junge wurde durch die Rettung erstversorgt. Beide wurden anschließend ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
  • Anzeige: Der 14-Jährige wird angezeigt.

Als sich die Beamten vergewissern wollten, ob es beiden Personen gut gehen würde, stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass der 14-jährige deutlich alkoholisiert zu seien schien. Ein durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 1,4 Promille.

Die Freundin des 14-jährigen war nicht durch Alkohol beeinträchtigt, klagte jedoch über Kreislaufprobleme. Das Mädchen gab den Polizisten gegenüber an, dass sie zuvor in der Eislaufhalle gewesen seien, anschließend haben sie bei einem Freund ein paar Liköre getrunken.

Der Junge wurde von der Rettung erstversorgt und beide konnten im Anschluss an die Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Er wird angezeigt.

 

Quelle: LPD Oberösterreich
Bildquelle: Symbolbild KI-generiert


Polizei.news informiert | Jugendschutz und Alkohol

Alkohol unter 16 verboten – Liköre erst ab 18 Jahren

Das oberösterreichische Jugendschutzgesetz setzt klare Altersgrenzen für Alkohol. Dabei kommt es auch auf die Art des Getränks an. Liköre fallen unter die strengeren Regeln für gebrannten Alkohol.

1. Unter 16 Jahren gilt ein umfassendes Alkoholverbot

Jugendlichen unter 16 Jahren sind in Oberösterreich Erwerb, Besitz und Konsum alkoholischer Getränke verboten. Ihnen darf daher auch kein Alkohol verkauft oder ausgegeben werden.

2. Gebrannter Alkohol bleibt bis 18 tabu

Für unter 18-Jährige gilt das Verbot auch für gebrannte alkoholische Getränke. Dazu zählen Liköre und Mischgetränke mit Spirituosen, etwa entsprechende Cocktails oder Alkopops.

3. Bei gesundheitlichen Problemen Hilfe holen

Lassen Sie eine hilfsbedürftige Person nicht alleine. Bei Bewusstlosigkeit oder auffälliger Atmung verständigen Sie sofort die Rettung unter 144. Prüfen Sie die Atmung: Bei normaler Atmung ist die stabile Seitenlage angezeigt, bei fehlender normaler Atmung muss unverzüglich mit der Wiederbelebung begonnen werden.

Gut zu wissen: Auch süß schmeckende Getränke können gebrannten Alkohol enthalten. Entscheidend sind die Inhaltsstoffe, nicht der Geschmack.

Praktischer Tipp: Besprechen Sie mit Jugendlichen vor dem Ausgehen, wen sie bei Problemen anrufen können und wie sie sicher nach Hause kommen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion