Schwere Fahrzeugmängel und positive Drogentests bei umfangreichen Kontrollen

(Bundesland Salzburg, Salzburg). Im Zuge umfangreicher Verkehrssicherheitskontrollen in der Nacht zum 1. November stellte die Polizei im Bundesland Salzburg zahlreiche Übertretungen fest.

Auf der A10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Villach fuhren zwei Pkw-Lenker bei erlaubten 100 km/h mit weit überhöhter Geschwindigkeit.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollgebiet: Bundesland Salzburg, unter anderem A10, Stadt Salzburg, Wals-Siezenheim und Bergheim
  • Geschwindigkeit: Auf der A10 wurden bei erlaubten 100 km/h zwei Lenker mit 152 beziehungsweise 160 km/h gemessen. Beide mussten ihre Führerscheine vorläufig abgeben.
  • Weitere Tempoverstöße: Auch in Wals und der Stadt Salzburg wurden Führerscheine abgenommen.
  • Drogenkontrollen: Mehrere Schnelltests verliefen positiv auf THC beziehungsweise Kokain. Zwei Lenker besaßen keine gültige Lenkberechtigung.
  • Verweigerungen: Ein 22-jähriger Autofahrer verweigerte die amtsärztliche Untersuchung. Ein 34-jähriger E-Scooter-Lenker verweigerte den Speicheltest und die klinische Untersuchung.
  • Technische Mängel: An sieben Fahrzeugen wurden wegen gravierender Mängel die Kennzeichentafeln vor Ort abgenommen.
  • Maßnahmen: Anzeigen an die zuständigen Behörden; für die sieben technisch beanstandeten Fahrzeuge wurden Strafbescheide ausgestellt.

Führerscheinabnahmen nach erheblichen Tempoüberschreitungen

Ein 51-jähriger Kroate konnte mit 152 km/h und ein 46-jähriger Iraner mit 160 km/h gemessen werden. Beiden Lenkern wurden die Führerscheine vorläufig abgenommen. Zudem wurden vorläufige Sicherheitsleistungen eingehoben und Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg erstattet.

Ebenfalls den Führerschein abgeben musste eine 32-jähriger Deutscher da er im Ortsgebiet von Wals mit 93 km/h gemessen wurde. In der Stadt Salzburg fuhr ein 31-jähriger Ungar mit 80 km/h jeweils in einer 30-iger Zone und bei erlaubten 50 km/h. Bei der anschließenden Anhaltung wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein abgenommen. Gegen den 31-Jährigen werden zudem weitere Anzeigen wegen mehrerer Verkehrsübertretungen erstattet.

Positive Drogentests und Fahrten ohne Lenkberechtigung

In Bergheim konnte am Vormittag ein 24-jähriger Flachgauer kontrolliert werden. Bei der Kontrolle verlief der Drogenschnelltest positiv auf THC. Zudem ergaben die Erhebungen, dass dem Lenker die Lenkberechtigung bereits entzogen wurde und er zunächst falsche Angaben zu seiner Identität machte. Auch die Zulassung des Fahrzeugs war aufgehoben. Er wird angezeigt.

Weitere Lenker wurden in der Stadt Salzburg mittels Drogenschnelltest positiv auf THC bzw. Kokain getestet. Dabei konnte einem 22-jährigen Salzburger der Führerschein nicht abgenommen werden, da er nicht im Besitz einer Lenkberechtigung ist. Bei dem Pkw des 18-jährigen Flachgauer wurde zudem das Kennzeichen abgenommen, da Gefahr im Verzug wegen schwerer Mängel besteht.

Lenker verweigern weiterführende Untersuchungen

Der Drogenschnelltest verlief bei einem weitere 22-jährigen positiv auf Kokain und Cannabis. Der Mann verweigerte die anschließende amtsärztliche Untersuchung. Sein Führerschein wurde vorläufig abgenommen.

Ein 34-jähriger E-Scooter-Lenker wurde angehalten, nachdem er eine rote Ampel missachtet hatte. Er gab an, zuvor Cannabis konsumiert zu haben, verweigerte jedoch sowohl den Speicheltest als auch die klinische Untersuchung. Alle Lenker werden bei den zuständigen Behörden angezeigt.

Schwere Fahrzeugmängel: Siebenmal Kennzeichentafeln abgenommen

Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf dem technischen Zustand von Kraftfahrzeugen. Dabei wurden insbesondere unzulässige Fahrzeugumbauten, manipulierte Abgasanlagen, übermäßige Lärmentwicklung, Ölverluste und gefährliche Mängel an Reifen und Bremsanlagen festgestellt.

Bei technischen Überprüfungen im Bereich der Stadt Salzburg sowie in Wals-Siezenheim wurden an sieben Fahrzeugen derart gravierende Mängel festgestellt, dass die Kennzeichentafeln an Ort und Stelle abgenommen werden mussten. Für die sieben beanstandeten Fahrzeuge wurden Strafbescheide ausgestellt.

 

Quelle: LPD Salzburg
Bildquelle: Symbolbild © Spitzt-Foto/iStock.com (bearbeitet)


Polizei.news erklärt | Drogenkontrollen im Straßenverkehr

Positiver Schnelltest: Warum eine ärztliche Untersuchung folgt

Ein Drogenschnelltest liefert Hinweise auf einen möglichen Suchtmittelkonsum. Für die Beurteilung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit spielt in Österreich die ärztliche Untersuchung eine zentrale Rolle.

1. Nachweis und Beeinträchtigung unterscheiden

Ein positiver Vortest ist nicht mit einer abschließend festgestellten Fahruntüchtigkeit gleichzusetzen. Anders als bei Alkohol gibt es bei Suchtgiftbeeinträchtigung in Österreich keine entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte. Maßgeblich ist insbesondere die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung.

2. Klinische Untersuchung und Bluttest

Erhärtet sich der Verdacht, kann eine dazu ermächtigte Ärztin oder ein dazu ermächtigter Arzt die betroffene Person klinisch untersuchen. Bestätigt sich dabei der Verdacht einer Suchtgiftbeeinträchtigung, ist eine Blutabnahme und Untersuchung vorgesehen.

3. Verweigerung beendet die Kontrolle nicht

Die Verweigerung eines Speicheltests führt grundsätzlich zur klinischen Untersuchung. Auch eine verweigerte Blutabnahme kann rechtliche Folgen haben. Eine zwangsweise Blutabnahme ist nach den hierzu veröffentlichten österreichischen Behördeninformationen nicht zulässig.

Gut zu wissen: Die Meldung nennt positive Schnelltests und verweigerte Untersuchungen. Abschließende ärztliche Befunde werden darin nicht mitgeteilt.

Praktischer Tipp: Organisieren Sie nach Suchtmittelkonsum eine sichere Heimfahrt ohne selbst zu lenken. Das eigene Gefühl ersetzt keine verlässliche Beurteilung der Fahrtüchtigkeit.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion