Anklage gegen drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrates Schweiz
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen drei Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Die BA wirft den Beschuldigten vor, gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
Dem Verantwortlichen für das „Departement für Kulturproduktion“ des Vereins IZRS wird konkret vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Ende September 2015 und Mitte Oktober 2015 in Syrien Filmaufnahmen mit einem führenden Vertreter der verbotenen terroristischen Organisation Al-Qaïda in Syrien hergestellt zu haben.
Die Filmaufnahmen wurden in der Folge dazu verwendet, um den Al-Qaïda-Vertreter propagandistisch darzustellen. Hierzu wurden auf der Internetplattform Youtube zwei Videos veröffentlicht, welche vom Vorsteher des „Departements für Public Relations und Information“ des IZRS abgesegnet und von allen drei Beschuldigten, also nebst den beiden genannten Vorstandsmitgliedern auch vom Präsidenten des Vereins, via soziale Medien und an einer öffentlichen Veranstaltung aktiv beworben wurden.
Die BA wirft den Beschuldigten vor, dem führenden Al-Qaïda-Vertreter mit diesen Propaganda-Videos eine prominente, mehrsprachige und multimediale Plattform geboten zu haben, um seine eigene Person sowie die Ideologie der von ihm vertretenen terroristischen Organisation Al-Qaïda vorteilhaft darzustellen und zu propagieren.
Die BA sieht es als erwiesen an, dass die verbotene terroristische Organisation Al-Qaïda dadurch in ihrer Anziehungskraft gegenüber bestehenden und potentiellen Mitgliedern resp. Unterstützern weltweit gestärkt und somit in der Entfaltung ihrer kriminellen Aktivitäten gefördert wurde.
Die vorliegende Anklageerhebung dokumentiert die konsequente Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft, unterstützt von fedpol, rund 60 Strafverfahren im Themenkomplex des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.
Den Strafantrag wird die BA anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen. Für die Beschuldigten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils die Unschuldsvermutung. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.
Quelle: Bundesanwaltschaft
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