(Delmenhorst, Niedersachsen). Am 28.10.2026 haben Zollbeamte des Hauptzollamts Bremen bei einer Kontrolle auf der Autobahn A 28 bei Delmenhorst rund 30 Kilogramm Amphetamin sichergestellt.
Kontrolliert wurde ein 21-jähriger spanischer Staatsangehöriger, der nach eigenen Angaben aus den Niederlanden kam und nach Bremen fahren wollte.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Kontrollort: Autobahn A28 bei Delmenhorst
Datum: 28. Oktober 2026
Fund: Rund 30 Kilogramm Amphetamin im doppelten Boden eines Koffers im Kofferraum
Verdächtiger: Ein 21-jähriger spanischer Staatsangehöriger, der nach eigenen Angaben aus den Niederlanden nach Bremen fahren wollte
Geschätzter Straßenverkaufswert: Rund 300.000 Euro
Maßnahmen: Vorläufige Festnahme und anschließende Untersuchungshaft; die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg
Amphetamin im doppelten Kofferboden entdeckt
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Zöllner im Kofferraum einen Koffer. In einem darin befindlichen doppelten Boden waren rund 30 Kilogramm Amphetamin versteckt.
Schmuggelkoffer mit doppelten Boden; hier das sichergestellte Amphetamin sichtbar
Der 21-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und am darauffolgenden Tag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen wird auf rund 300.000 Euro geschätzt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Warum Untersuchungshaft noch keine Verurteilung ist
Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens. Sie ist keine vorweggenommene Strafe. Für die beschuldigte Person gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
1. Richterliche Entscheidung erforderlich
Die Polizei oder der Zoll können eine Person zunächst vorläufig festnehmen. Untersuchungshaft wird dagegen durch einen schriftlichen Haftbefehl eines Richters angeordnet.
2. Gesetzliche Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Beispiele sind Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass Beweismittel verändert beziehungsweise Zeugen unzulässig beeinflusst werden.
3. Verhältnismäßigkeit beachten
Untersuchungshaft darf zur Bedeutung der Sache und zur erwarteten Strafe nicht außer Verhältnis stehen. Auch während des Verfahrens müssen ihre Voraussetzungen fortbestehen.
Gut zu wissen: Über Schuld und eine mögliche Strafe wird erst im weiteren Strafverfahren entschieden.
Zum Verständnis: Eine Festnahme, ein Haftbefehl und eine rechtskräftige Verurteilung sind unterschiedliche Verfahrensschritte.