Wegen Cannabishandels gesuchter 28-Jähriger bei Zugkontrolle festgenommen

(Bad Bentheim, Niedersachsen). Die Bundespolizei hat am Sonntagabend an der deutsch-niederländischen Grenze einen 28-Jährigen festgenommen.

Gegen den Mann lag ein Untersuchungshaftbefehl vor. Ihm wird Handel mit Cannabis vorgeworfen. Er sitzt jetzt in einer Justizvollzugsanstalt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Bahnhof Bad Bentheim, Reisezug aus den Niederlanden
  • Zeitpunkt: Sonntagabend gegen 22:00 Uhr
  • Festgenommener: Ein 28-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
  • Tatvorwurf: Handel mit einer nicht geringen Menge Cannabis in einem besonders schweren Fall
  • Haftbefehl: Das zuständige Amtsgericht hatte Untersuchungshaft angeordnet.
  • Weitere Maßnahmen: Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam und der Vorführung beim Haftrichter wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Grenzkontrolle im Reisezug führt zur Festnahme

Der 28-Jährige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit war Fahrgast in einem grenzüberschreitend verkehrenden Reisezug aus den Niederlanden. Bundespolizisten hatten den Mann im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Bahnhof Bad Bentheim gegen 22:00 Uhr kontrolliert.

Die polizeiliche Überprüfung der Personalien des 28-Jährigen ergab, dass nach dem Mann gefahndet wurde. Ihm wird der Handel mit einer nicht geringen Menge Cannabis in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

Nach Vorführung beim Haftrichter in Justizvollzugsanstalt eingeliefert

Da der Mann offenbar untergetaucht war, um sich dem Strafverfahren zu entziehen, hatte das zuständige Amtsgericht die Untersuchungshaft angeordnet. Nach seiner Verhaftung verbrachte der Mann eine Nacht im Polizeigewahrsam und wurde am nächsten Tag einem Haftrichter vorgeführt. Im Anschluss wurde der 28-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Des Weiteren interessierte sich die Justiz für den derzeitigen Aufenthalt des Mannes. Sie hatte ihn mehrfach zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei


Polizei.news erklärt | Untersuchungshaft

Was ein Untersuchungshaftbefehl bedeutet

Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt eine richterliche Entscheidung voraus und ist keine vorweggenommene Strafe.

1. Dringender Tatverdacht und Haftgrund

Nach § 112 der Strafprozessordnung setzt Untersuchungshaft grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Dazu zählen beispielsweise Flucht oder Fluchtgefahr.

2. Schriftlicher richterlicher Haftbefehl

Der Haftbefehl muss unter anderem den Tatvorwurf, den Haftgrund und die dafür maßgeblichen Tatsachen nennen. Nach einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls ist die Person unverzüglich einem Gericht vorzuführen.

3. Gerichtliche Überprüfung möglich

Wer in Untersuchungshaft sitzt, kann eine Haftprüfung beantragen. Dabei wird geprüft, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist.

Gut zu wissen: Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein. Ihre Anordnung entscheidet nicht darüber, ob die beschuldigte Person schuldig ist.

Praktischer Tipp: Achten Sie beim Lesen von Festnahmemeldungen darauf, ob Untersuchungshaft oder eine bereits verhängte Freiheitsstrafe gemeint ist.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion