Mit 133 km/h bei erlaubten 70: Kontrollen decken zahlreiche Verstöße auf

(Bad Pyrmont, Niedersachsen). Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden führten die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und der Landkreis Hameln-Pyrmont in den vergangenen Wochen mehrere Schwerpunktkontrollen in Bad Pyrmont sowie an der Landstraße 430 zwischen Holzhausen und Hagen durch.

Insgesamt wurden durch die Mitarbeiter des Landkreises 127 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 4.184 Messungen festgestellt. Der höchste erreichte Messwert lag bei 133 km/h bei erlaubten 70 km/h (vor Abzug der Toleranzwerte).

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Geschwindigkeit: Der Landkreis stellte bei 4.184 Messungen insgesamt 127 Überschreitungen fest.
  • Höchster Messwert: 133 km/h bei erlaubten 70 km/h – vor Abzug der Toleranz.
  • Tuningkontrolle: Von 63 kontrollierten Fahrzeugen wurden zwei Pkw wegen erloschener Betriebserlaubnis beanstandet.
  • Verdacht auf Rauschmitteleinfluss: Einem 45-jährigen Autofahrer wurde eine Blutprobe entnommen.
  • Festnahme: Gegen einen 52-jährigen Fahrer bestand ein EU-Auslieferungshaftbefehl.

Bereits Ende September stellte die Polizei im gleichen Bereich 10 Geschwindigkeitsverstöße mittels Lasermessung fest.


Geschwindigkeitsmessungen

Zwei Autos bei Tuningkontrolle beanstandet

Am Freitag (30.10.2026) führte die Polizei unter Federführung des Polizeikommissariats Bad Pyrmont eine Schwerpunktkontrolle zu unzulässigem Fahrzeugtuning durch. Hierbei wurden insgesamt 63 Fahrzeuge kontrolliert. Zwei Pkw wurden beanstandet, da die Betriebserlaubnis aufgrund unsachgemäß angebrachter Bauteile erloschen war. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Blutprobe bei 45-Jährigem und Festnahme eines gesuchten Fahrers

Zudem konnten die Beamten im Rahmen der Kontrolle einen Fahrzeugführer feststellen, der augenscheinlich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Dem 45-jährigen Autofahrer wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Da der Fahrzeugführer zunächst falsche Angaben zu seinen Personalien machte, wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.

Außerdem nahmen die Beamten einen 52-jährigen Fahrzeugführer fest, gegen den ein EU-Auslieferungshaftbefehl bestand. Seine Vorführung vor einem Haftrichter erfolgte am Folgetag.

 

Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Bildquelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

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Umbauten vor dem Einbau prüfen lassen

Technische Veränderungen können die Verkehrssicherheit und die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs beeinflussen. Welche Prüfung erforderlich ist, hängt vom Bauteil, seiner Genehmigung und dem konkreten Fahrzeug ab.

1. Vor dem Kauf fachkundig beraten lassen

Klären Sie mit einer technischen Prüfstelle, ob der geplante Umbau zulässig ist und welche Abnahmen oder Eintragungen erforderlich werden.

2. Auflagen der Genehmigung beachten

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Zubehörteil kann Bedingungen enthalten, etwa eine vorgeschriebene Anbauabnahme. Prüfen Sie außerdem, ob die Genehmigung für Ihr Fahrzeug gilt.

3. Erforderliche Nachweise bereithalten

Achten Sie darauf, vorgeschriebene Genehmigungen und Abnahmebescheinigungen mitzuführen und notwendige Änderungen der Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

Gut zu wissen

Die Betriebserlaubnis kann durch Änderungen erlöschen, wenn dadurch eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.

Praktischer Tipp

Legen Sie der Prüfstelle eine vollständige Liste der bereits vorhandenen und geplanten Umbauten vor. So können auch Kombinationen verschiedener Bauteile beurteilt werden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion