BMW stößt beim Einfädeln gegen Kleinkraftrad – 64-Jähriger schwer verletzt

(Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern). Am Montagmorgen kam es gegen 06:10 Uhr in der Ludwigsluster Chaussee in Schwerin zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 64-jähriger Kleinkraftradfahrer schwer verletzt wurde.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Ludwigsluster Chaussee in Schwerin, Baustellenbereich auf Höhe des Püsserkrugs
  • Zeitpunkt: Montagmorgen, gegen 06:10 Uhr
  • Beteiligte: 64-jähriger Kleinkraftradfahrer und 21-jährige BMW-Fahrerin
  • Unfallhergang: Beim Einfädeln stieß der BMW gegen das Heck des Kleinkraftrades; der Fahrer stürzte.
  • Verletzungen: Kradfahrer schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht; Autofahrerin erlitt einen Schock, blieb körperlich unverletzt.
  • Fahrzeuge: Beide nicht mehr fahrbereit und abgeschleppt
  • Ermittlungen: Polizei untersucht die Unfallursache.

Nach bisherigen Erkenntnissen verengte sich die Fahrbahn im Bereich einer Baustelle auf Höhe des Püsserkrugs. Beim Einfädeln kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Kleinkraftrad und einem Pkw der Marke BMW, der von einer 21-jährigen Frau geführt wurde. Dabei stieß der BMW gegen das Heck des Kleinkraftrades. Der 64-jährige Fahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu.

Der Kradfahrer wurde zunächst durch den Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die 21-jährige Autofahrerin erlitt einen Schock, blieb jedoch körperlich unverletzt und benötigte keine medizinische Versorgung vor Ort.

Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Bei den Unfallbeteiligten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige

 

Quelle: Polizeipräsidium Rostock
Bildquelle: Symbolbild © deepblue4/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Sicher durch Fahrbahnverengungen

Einfädeln an Engstellen: Wechsel ermöglichen und Abstand halten

Baustellen können Fahrstreifen unterbrechen oder enden lassen. Welche Regeln dabei gelten, hängt von der Verkehrsführung ab. Die folgenden Hinweise erläutern die allgemeinen Vorschriften.

1. Wann das Reißverschlussverfahren gilt

Ist auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung ein Fahrstreifen nicht durchgehend befahrbar oder endet er, gilt nach § 7 Absatz 4 StVO das Reißverschlussverfahren. Die Fahrzeuge ordnen sich unmittelbar vor der Verengung abwechselnd auf dem weiterführenden Fahrstreifen ein.

2. Spurwechsel rechtzeitig ankündigen

Ein Fahrstreifenwechsel muss rechtzeitig und deutlich durch Blinken angekündigt werden. Nach § 7 Absatz 5 StVO darf er nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ein Spurwechsel darf daher nicht erzwungen werden.

3. Ausreichend Abstand lassen

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss nach § 4 StVO in der Regel so groß sein, dass auch bei dessen plötzlichem Bremsen dahinter angehalten werden kann. Das gilt ebenso beim Annähern an eine Engstelle.

Gut zu wissen: Beim Reißverschlussverfahren müssen Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen das abwechselnde Einordnen ermöglichen. Zugleich bleibt der wechselnde Fahrer verpflichtet, andere nicht zu gefährden.

Praktischer Tipp: Beobachten Sie vor einer Verengung frühzeitig die Verkehrsführung und die Fahrzeuge neben Ihnen. Lassen Sie beim vorgeschriebenen Einfädeln eine passende Lücke und vermeiden Sie hektische Spurwechsel.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion