Polizei warnt nach sieben Fällen: Metallische Fremdkörper in Halloween-Süßigkeiten

Österreich. In drei Bundesländern wurden Fälle angezeigt, bei denen Nägel beziehungsweise metallische Fremdkörper in Süßigkeiten entdeckt wurden, die im Rahmen von Halloween gesammelt worden waren.

Derzeit sind sieben Fälle bekannt: ein Fall in Niederösterreich (Bezirk Amstetten), zwei Fälle in Oberösterreich (Bezirke Linz und Vöcklabruck) sowie vier Fälle in der Steiermark (Bezirke Leibnitz und Weiz).

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sieben Fälle: In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark wurden metallische Fremdkörper in Halloween-Süßigkeiten entdeckt.
  • Ermittlungen: Das Bundeskriminalamt prüft und koordiniert die Ermittlungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge.
  • Aktueller Stand: Bislang liegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den angezeigten Fällen vor.
  • Polizeihinweis: Süßigkeiten kontrollieren, verdächtige Funde samt Verpackung aufbewahren und der Polizei melden.

Bundeskriminalamt prüft mögliche Zusammenhänge

Die Polizei nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren und werden hinsichtlich möglicher Zusammenhänge durch das Bundeskriminalamt geprüft und koordiniert. Darüber hinaus steht das Bundeskriminalamt auch mit internationalen Partnerbehörden im Austausch.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den angezeigten Fällen vor.

Polizei appelliert an Eltern: Süßigkeiten sorgfältig kontrollieren

Aus gegebenem Anlass appelliert die Polizei an Eltern und Erziehungsberechtigte, gemeinsam mit ihren Kindern die in der Halloween-Nacht gesammelten Süßigkeiten vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren. Insbesondere ist darauf zu achten, ob Verpackungen beschädigt oder manipuliert wurden und ob sich Fremdkörper, insbesondere metallische Gegenstände, in den Süßigkeiten befinden.

Gleichzeitig wird zur Besonnenheit aufgerufen. Gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Unwohlsein können unterschiedliche Ursachen haben und stehen nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Verzehr möglicherweise manipulierter Süßigkeiten. Bei konkretem Verdacht auf den Verzehr eines Fremdkörpers sollte jedoch unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Fremdkörper nicht entfernen – mögliche Spuren erhalten

Verdächtige Süßigkeiten sollten keinesfalls verzehrt werden. Beim Auffinden von offensichtlich manipulierten Süßigkeiten sollten diese samt Verpackung aufbewahrt und der Polizei gemeldet werden.

Um mögliche Spuren für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu sichern, sollen entdeckte Fremdkörper nicht aus den Süßigkeiten entfernt oder anderweitig manipuliert werden.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Niederösterreich
Bildquelle: Symbolbild KI-generiert


Polizei.news | Hinweise zu verdächtigen Süßigkeiten
Diese Angaben können bei einer Meldung helfen

Wer einen verdächtigen Fund der Polizei meldet, kann die eigenen Erinnerungen an den Sammelabend vorab festhalten. Dabei sollten sichere Angaben und bloße Vermutungen klar voneinander getrennt werden.

Sammelroute und Zeitraum notieren

Halten Sie fest, wann und in welchen Straßen die Kinder unterwegs waren. Auch Begleitpersonen können sich möglicherweise an einzelne Stationen erinnern.

Fundumstände festhalten

Notieren Sie, wann und wie der Fremdkörper entdeckt wurde und ob die Verpackung zu diesem Zeitpunkt bereits geöffnet war. Verändern Sie den Fund dabei nicht.

Keine unbelegten Beschuldigungen verbreiten

Lässt sich eine Süßigkeit keinem bestimmten Haushalt zuordnen, sollte das ausdrücklich so angegeben werden. Namen und Adressen vermeintlich Verantwortlicher gehören nicht aufgrund von Vermutungen in soziale Netzwerke.

Gut zu wissen: Mehrere ähnlich gelagerte Anzeigen belegen noch keinen Zusammenhang. Laut Polizei gibt es dafür bei den sieben gemeldeten Fällen derzeit keine Hinweise.

Praktischer Tipp: Schreiben Sie Erinnerungen zeitnah auf und geben Sie diese zusammen mit der unveränderten Süßigkeit und ihrer Verpackung an die Polizei weiter.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion