Pflegerin stahl Ersparnisse: 87-Jähriger erhält 9.850 Euro zurück

(Hoyerswerda, Sachsen). Zwei Monate ist es mittlerweile her – Ein Senior aus Hoyerswerda wurde kurzzeitig um seine Ersparnisse gebracht.

Ausgerechnet seine Pflegerin griff sich knapp 10.000 Euro, als sie bei ihm in der Wohnung war.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hoyerswerda
  • Tatzeit: 03.09.2026, zwischen 07:00 Uhr und 08:10 Uhr
  • Geschädigter: 87-jähriger Senior, dessen Pflegerin seine Ersparnisse entwendete
  • Ermittlungserfolg: Tasche samt Bargeld im Dienstauto der Pflegerin gefunden und sichergestellt
  • Urteil: Die 46-Jährige wurde am 22. Oktober 2026 im beschleunigten Verfahren zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig
  • Rückgabe: Kriminalhauptkommissar André Stoy übergab dem Senior seine Umhängetasche mit 9.850 Euro

Bezug: Medieninformation Nr. 381 vom 4. September 2026 und Nr. 453 vom 23. Oktober 2026

Rückblick

Doch an ihrer Beute sollte die Diebin nicht lange Freude haben. Der 87-Jährige informierte den Pflegedienst, dieser zog wiederrum die Polizei hinzu. Beamte des Kriminaldienstes Hoyerswerda nahmen umgehend die Ermittlungen auf und regten über die Staatsanwaltschaft Görlitz eine Durchsuchung bei der 46-jährigen Tatverdächtigen an. Das zuständige Amtsgericht erließ einen entsprechenden Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Daraufhin begaben sich die Beamten zur Tatverdächtigen und durchsuchten ihr Dienstauto. Tatsächlich befand sich darin die Tasche des Geschädigten samt Bargeld. Die Ordnungshüter stellten sie sicher.

Schnelles Urteil für Pflegerin

Wie bereits berichtet, ließ nach dem schnellen Ermittlungserfolg auch die Verhandlung nicht lange auf sich warten. Die 46-jährige deutsche Tatverdächtige wurde am 22. Oktober 2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Hoyerswerda im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Zurück zum Eigentümer

Vor einigen Wochen besuchte nun Kriminalhauptkommissar André Stoy den Geschädigten. Im Gepäck hatte der Kriminaldienstleiter des Polizeireviers Hoyerswerda eine Umhängetasche mit 9.850 Euro. Diese übergab er dem erleichterten Senior: »Ich hatte etwas von meinem ersparten Geld abgehoben, weil ich mir etwas Schönes kaufen wollte. Ich komme mit Bargeld einfach besser zurecht. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich von der Frau bestohlen werde, die ich zur Pflege in meine Wohnung ließ. Ich bin ganz froh, dass ich das Geld jetzt zurückhabe, Dankeschön!«, freute sich der Rentner. Eine Lektion hat er aus dem Vorfall gelernt. Zukünftig wird er nur noch kleinere Geldbeträge abheben, immer so viel, wie er auch ausgeben möchte.

 

Quelle: Polizeidirektion Görlitz
Bildquelle: Polizeidirektion Görlitz


Polizei.news informiert | Beschleunigtes Verfahren und Geldstrafe

Was ein beschleunigtes Verfahren und Tagessätze bedeuten

Bei einer übersichtlichen Beweislage kann ein Strafverfahren zügig vor Gericht verhandelt werden. Eine verhängte Geldstrafe setzt sich aus der Zahl und der Höhe der Tagessätze zusammen.

1. Wann das beschleunigte Verfahren möglich ist

Nach § 417 StPO beantragt die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren, wenn ein einfacher Sachverhalt oder eine klare Beweislage die Sache für eine sofortige Verhandlung geeignet macht.

2. Wie sich die Geldstrafe berechnet

Die Gesamtgeldstrafe ergibt sich aus der Zahl der Tagessätze multipliziert mit deren Höhe. Im vorliegenden Fall ergeben 90 Tagessätze zu je 30 Euro eine Geldstrafe von 2.700 Euro.

3. Wirtschaftliche Verhältnisse werden berücksichtigt

Nach § 40 StGB bestimmt das Gericht die Höhe eines Tagessatzes anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ausgangspunkt ist in der Regel das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen, das die verurteilte Person hat oder haben könnte.

Gut zu wissen: Die Geldstrafe von 2.700 Euro und die zurückgegebenen 9.850 Euro sind unterschiedliche Beträge mit unterschiedlicher Bedeutung: Die erste Summe ist die strafrechtliche Sanktion, die zweite das sichergestellte Geld des Geschädigten.

Praktischer Tipp: Achten Sie bei Berichten über Geldstrafen auf beide Angaben: Erst die Anzahl der Tagessätze und der Betrag je Tagessatz ergeben zusammen die Gesamtsumme.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion