Fingierte Rechnung kostet Firma fünfstellige Summe – Täter nutzen internes Mailsystem

Salzburg (Salzburg). Betrüger haben sich Zugang zum Mailsystem einer Salzburger Firma verschafft und eine fingierte Rechnung an die Buchhaltung geschickt. Diese überwies daraufhin einen Betrag im unteren fünfstelligen Eurobereich auf ein Bankkonto in Portugal.

Die 45-jährige Firmeninhaberin aus Salzburg war bereits am 29. Oktober auf die Betrüger hereingefallen und erstattete Anzeige bei der Polizei.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betroffene: Eine Salzburger Firma und ihre 45-jährige Inhaberin.
  • Vorgehen: Unbekannte verschafften sich Zugang zum Mailsystem und versendeten eine fingierte Rechnung an die Buchhaltung.
  • Zahlung: Ein Betrag im unteren fünfstelligen Eurobereich wurde auf ein Bankkonto in Portugal überwiesen.
  • Ermittlungen: Die Polizei ermittelt. Wie die Täter Zugang zum Mailsystem erlangten, ist unbekannt.

Die unbekannten Täter gelangten auf bislang ungeklärte Weise in das Mailsystem der Firma. Von dort versendeten sie die fingierte Rechnung an die Buchhaltung.

Die Buchhaltung bezahlte die Rechnung und überwies den Betrag auf ein Bankkonto in Portugal. Die Ermittlungen laufen.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Salzburg
Bildquelle: Symbolbild © ittawit.21/iStock.com


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Rechnungen vor der Zahlung prüfen

Beim Rechnungsbetrug werden Zahlungsforderungen erfunden oder bestehende Rechnungsdaten verändert. Unternehmen sollten deshalb nachvollziehbare Prüfabläufe für Zahlungsaufträge festlegen.

Lieferung oder Leistung abgleichen

Prüfen Sie, ob zur Rechnung eine tatsächliche Bestellung, Lieferung oder erbrachte Leistung gehört. Eine Zahlungsforderung allein belegt noch keinen berechtigten Anspruch.

Geänderte Bankdaten hinterfragen

Behandeln Sie neue oder geänderte Kontoverbindungen als eigenen Prüfschritt. Klären Sie Unstimmigkeiten vor der Überweisung über einen unabhängig bekannten Kontaktweg.

Zahlungsverantwortliche sensibilisieren

Informieren Sie alle Mitarbeitenden, die Rechnungen bearbeiten oder Zahlungen freigeben, über die Betrugsmasche. Legen Sie fest, wie ungewöhnliche Zahlungsforderungen geprüft werden.

Praktischer Tipp: Verwenden Sie eine kurze Prüfliste für Rechnung, zugrunde liegenden Auftrag und Zahlungsempfänger, bevor eine Überweisung freigegeben wird.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion