Wohnscheune in Vollbrand: Feuerwehr rettet 75-Jährige – 69-Jähriger festgenommen

(Groß Polzin, Mecklenburg-Vorpommern). Am gestrigen Donnerstag (05.11.2026) wurde der integrierten Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald gegen 19:30 Uhr der Brand einer Scheune in der Gemeinde Groß Polzin gemeldet.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte brannte das Gebäude bereits vollständig.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Gemeinde Groß Polzin, Landkreis Vorpommern-Greifswald
  • Zeitpunkt: Brandmeldung am 05.11.2026 gegen 19:30 Uhr
  • Gebäude: Etwa 800 Quadratmeter große Scheune mit zwei Ferienwohnungen; eine davon war bewohnt
  • Rettung: Die Feuerwehr rettete eine 75-jährige Bewohnerin aus dem Gebäude
  • Sachschaden: Derzeit auf 500.000 Euro geschätzt
  • Festnahme: Spezialkräfte des LKA nahmen einen 69-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest; ein möglicher Zugang zu Schusswaffen konnte nicht ausgeschlossen werden
  • Ermittlungen: Verdacht besonders schwerer Brandstiftung; Voraussetzungen für einen Haftantrag werden geprüft

In der etwa 800 Quadratmeter großen Scheune befanden sich zwei Ferienwohnungen, von denen eine bewohnt war. Die 75-jährige Bewohnerin wurde durch die Feuerwehr aus dem Gebäude gerettet. Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf 500.000 Euro geschätzt.

Im Zuge der Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht wegen besonders schwerer Brandstiftung gegen einen 69-Jährigen Deutschen. Da ein möglicher Zugang zu Schusswaffen nicht ausgeschlossen werden konnte, kamen auch Spezialkräfte des Landeskriminalamts zum Einsatz. Durch diese konnte der mutmaßliche Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu den Tatumständen und der möglichen Brandursache aufgenommen.

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten werden gegenwärtig geprüft.

 

Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg
Bildquelle: Symbolbild © Merydolla/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Vorläufige Festnahme und Haftprüfung

Eine vorläufige Festnahme ist noch keine Untersuchungshaft

Nach einer vorläufigen Festnahme muss zeitnah geklärt werden, ob die betroffene Person freigelassen oder einem Richter vorgeführt wird.

1. Richterliche Vorführung ist zeitlich geregelt

Wird eine vorläufig festgenommene Person nicht wieder freigelassen, ist sie nach § 128 StPO unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem zuständigen Richter vorzuführen.

2. Über Untersuchungshaft entscheidet das Gericht

Untersuchungshaft wird durch einen schriftlichen richterlichen Haftbefehl angeordnet. Eine polizeiliche Festnahme oder die Prüfung eines Haftantrags ersetzt diese Entscheidung nicht.

Gut zu wissen: Die Meldung bestätigt weder einen bereits gestellten Haftantrag noch einen erlassenen Haftbefehl. Mitgeteilt wird bislang die Prüfung der Voraussetzungen für einen Antrag.

Praktischer Tipp: Achten Sie bei Folgemeldungen darauf, ob eine Freilassung, ein Haftantrag oder ein richterlicher Haftbefehl ausdrücklich bestätigt wird.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion