Wien (Wien). Weil seine gewünschte Speise nicht verfügbar war, soll ein 30-Jähriger in einem Schnellimbissrestaurant in Margareten einen Mitarbeiter attackiert haben. Der Mann wurde durch ins Gesicht geworfenes Kleingeld verletzt.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, 6. November 2026, gegen 17 Uhr. Neben dem Angriff soll der Tatverdächtige den Restaurantmitarbeiter auch mit dem Umbringen bedroht haben.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Vorfallsort: Schnellimbissrestaurant in Wien-Margareten.
- Vorfallszeit: Freitag, 6. November 2026, gegen 17 Uhr.
- Auslöser laut Polizei: Eine vom Tatverdächtigen gewünschte Speise war nicht verfügbar.
- Vorwürfe: Der 30-Jährige soll einem Mitarbeiter Kleingeld ins Gesicht geworfen, ihn dadurch verletzt und mit dem Umbringen bedroht haben.
- Maßnahmen: Vorläufige Festnahme und anschließend Anzeige auf freiem Fuß auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien.
Polizei nimmt 30-Jährigen vorläufig fest
Nach Angaben der Polizei soll der 30-jährige syrische Staatsangehörige wegen der nicht verfügbaren Speise derart in Rage geraten sein, dass er den Mitarbeiter zunächst mit Kleingeld bewarf und anschließend mit dem Umbringen bedrohte.
Alarmierte Polizisten der Polizeiinspektion Schönbrunner Straße nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest.
Nach seiner Vernehmung wurde der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt.
Quelle: Landespolizeidirektion Wien
Bildquelle: Symbolbild © YakobchukOlena/iStock.com
Polizei.news erklärt | Strafverfahren in Österreich
Was bedeutet „auf freiem Fuß angezeigt“?
Die Formulierung beschreibt, dass eine beschuldigte Person wegen des Tatverdachts angezeigt wird, für das weitere Verfahren aber nicht in Haft bleibt.
Ermittlungen sind weiterhin möglich
Die Freilassung beendet ein Strafverfahren nicht automatisch. Polizei und Staatsanwaltschaft klären die Vorwürfe und prüfen die vorhandenen Beweise.
Anzeige und Anklage sind verschiedene Schritte
Eine Anzeige macht einen möglichen strafbaren Sachverhalt bekannt. Ob später Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses.
Verfahrensende braucht eine eigene Entscheidung
Ein Strafverfahren endet etwa durch Einstellung, Rücktritt von der Verfolgung oder eine gerichtliche Entscheidung. Die Mitteilung zu diesem Fall nennt eine Anzeige auf freiem Fuß und noch keinen solchen Abschluss.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion