Verdacht auf gefälschten Führerschein nach Geschwindigkeitskontrolle

(Hoyerswerda, Sachsen). Am Freitagnachmittag führten Beamte des Polizeireviers Hoyerswerda eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Maria-Grollmuß-Straße durch.

Aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hielten die Beamten einen Pkw VW an.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hoyerswerda, Maria-Grollmuß-Straße
  • Zeitpunkt: 06.11.2026, 15:00 Uhr
  • Kontrollanlass: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem VW
  • Fahrer: 31-jähriger deutscher Staatsbürger
  • Dokument: Lettischer Führerschein sichergestellt; Zweifel an dessen Echtheit
  • Prüfergebnis: Dokumentenprüfgerät lieferte mehrere Hinweise auf Fehler bei den Sicherheitsmerkmalen
  • Ermittlungen: Verdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Der Fahrzeugführer, ein 31-jähriger deutscher Staatsbürger, händigte den Beamten einen lettischen Führerschein aus. Bei der Überprüfung des Dokumentes ergaben sich zunächst Zweifel an dessen Echtheit.

Eine anschließende Untersuchung mittels Dokumentenprüfgerät erhärtete den Verdacht: Das Prüfergebnis ergab mehrere Hinweise auf Fehler bei den Sicherheitsmerkmalen. Gegen den Fahrzeugführer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.

 

Quelle: Polizeidirektion Görlitz
Bildquelle: Symbolbild © Corinna Haselmayer/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis: Was ist der Unterschied?

Führerschein und Fahrerlaubnis werden im Alltag häufig gleichgesetzt. Rechtlich bezeichnet das eine den Nachweis, das andere die Berechtigung zum Fahren.

1. Das Dokument weist die Berechtigung nach

Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge. Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung, mit der diese Berechtigung nachgewiesen wird. Ein Dokument allein ersetzt keine tatsächlich bestehende Fahrerlaubnis.

2. EU-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt

Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt grundsätzlich auch in Deutschland zum Fahren im Umfang der erteilten Klassen. Dabei gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen. Ein ausländischer Ausstellungsstaat ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Fälschung.

3. Ohne erforderliche Fahrerlaubnis droht ein Strafverfahren

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist nach § 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar. Davon zu unterscheiden ist das bloße Vergessen des Führerscheindokuments bei bestehender Fahrerlaubnis.

Gut zu wissen: Die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis und die Echtheit des vorgelegten Dokuments sind unterschiedliche Fragen.

Praktischer Tipp: Klären Sie Unsicherheiten zur Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis vor Fahrtantritt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion