(Bautzen, Sachsen). Am Freitagvormittag stellten Polizisten des Autobahnpolizeireviers Bautzen während der Streifentätigkeit einen völlig durchnässten Fußgänger ohne Ausweispapiere auf der A 4, Auffahrt Bautzen-West hinter einer Schutzplanke fest.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: A 4, Anschlussstelle Bautzen-West, Richtung Dresden, hinter einer Schutzplanke
- Zeitpunkt: 06.11.2026, 08:20 Uhr
- Person: 33-jähriger Pole, völlig durchnässt und ohne Ausweispapiere
- Fahndungstreffer: Durch die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Hamburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben
- Maßnahmen: Mann sicher von der Autobahn gebracht; betreffende Staatsanwaltschaften über seinen Aufenthaltsort informiert
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Person um einen 33-jährigen Polen handelte, der durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Hamburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Der junge Mann wurde anschließend sicher von der Autobahn verbracht und die betreffenden Staatsanwaltschaften über seinen Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Polizeidirektion Görlitz
Bildquelle: Symbolbild © AFuess/Shutterstock.com
Polizei.news informiert | Aufenthaltsermittlung und Autobahnsicherheit
Was bedeutet eine Fahndung zur Aufenthaltsermittlung?
Fahndungen können unterschiedlichen Zwecken dienen. Bei einer Aufenthaltsermittlung soll geklärt werden, wo eine gesuchte Person erreichbar ist.
1. Unbekannten Aufenthaltsort feststellen
Nach § 131a Strafprozessordnung kann eine Aufenthaltsermittlung angeordnet werden, wenn der Aufenthaltsort eines Beschuldigten oder eines Zeugen unbekannt ist. Die Maßnahme kann somit auch Personen betreffen, denen keine Straftat vorgeworfen wird.
2. Der Fahndungszweck ist entscheidend
Eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung bedeutet für sich genommen keinen Haftbefehl. Die Ausschreibung zur Festnahme ist in § 131 Strafprozessordnung gesondert geregelt. Aus einem Fahndungstreffer allein lässt sich daher keine Festnahme ableiten.
3. Bei einer Autobahnpanne geschützt warten
Müssen Sie nach einer Panne aussteigen, ziehen Sie möglichst bereits im Fahrzeug eine Warnweste an. Steigen Sie auf der vom Verkehr abgewandten Seite aus und warten Sie, soweit sicher erreichbar, hinter der Schutzplanke auf Hilfe.
Gut zu wissen: Eine Aufenthaltsermittlung sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob die gesuchte Person Beschuldigter oder Zeuge ist. Die vorliegende Meldung nennt hierzu keine Einzelheiten.
Praktischer Tipp: Bewahren Sie Warnwesten griffbereit im Fahrzeuginnenraum auf, damit Sie diese bei einer Panne vor dem Aussteigen anlegen können.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion