Überraschung um 23.40 Uhr: Reinigungskräfte stören Einbrecher in Kindergarten

Bochum (Nordrhein-Westfalen). Zwei Reinigungskräfte haben am späten Freitagabend, 6. November, einen Einbrecher in einem Kindergarten überrascht. Als sie die Eingangstür aufschlossen, flüchtete der Mann durch ein Fenster.

Der Vorfall ereignete sich gegen 23:40 Uhr in der Einrichtung an der Hattinger Straße 812a. Die Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise.

Polizei.news | Deutschland | Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Kindergarten an der Hattinger Straße 812a in Bochum.
  • Entdeckung: Freitag, 6. November, gegen 23:40 Uhr.
  • Ablauf: Zwei Reinigungskräfte schließen auf; Tatverdächtiger flüchtet durch ein Fenster.
  • Ermittlungsstand: Täter unbekannt; zur möglichen Beute liegen noch keine Informationen vor.

Der bislang unbekannte Täter hatte sich am späten Freitagabend Zugang zu den Räumen der Einrichtung verschafft.

Als die beiden Reinigungskräfte gegen 23:40 Uhr die Eingangstür aufschlossen, flüchtete der männliche Tatverdächtige durch ein Fenster in unbekannte Richtung.

Ob und was der Einbrecher entwendete, war zunächst nicht bekannt. Das Kriminalkommissariat 34 hat die Ermittlungen übernommen.


Wer hat etwas Verdächtiges beobachtet?

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 34 unter der Telefonnummer 0234 909-8405 entgegen. Die Kriminalwache ist unter 0234 909-4441 erreichbar.


 

Quelle: Polizei Bochum
Bildquelle: GoogleMaps


Polizei.news informiert | Einbrecher überrascht
Fluchtweg merken, statt hinterherzulaufen

Wer unerwartet auf einen Einbrecher trifft, sollte sich ihm nicht in den Weg stellen und ihn nicht verfolgen. Informieren Sie aus sicherer Entfernung sofort die Polizei über 110.

Für die Fahndung hilfreich: Beschreiben Sie Kleidung, Aussehen, Fluchtrichtung und gegebenenfalls ein benutztes Fahrzeug. Hinweise auf Hinterhöfe, Nebeneingänge oder Fenster können den Einsatzkräften helfen, mögliche Fluchtwege einzuordnen.

Spuren erhalten: Lassen Sie durchsuchte Räume und beschädigte Zugänge möglichst unverändert. Aufräumen sollte erst nach der polizeilichen Spurensicherung erfolgen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion