Böller explodiert in Kinderhand – Elfjähriger verliert Teile von Daumen und Fingern

Wörgl (Tirol). Ein elfjähriger Bub ist am Samstag, 7. November 2026, durch die Explosion eines Böllers schwer an der rechten Hand verletzt worden. Dabei kam es zur Teilamputation des rechten Daumens und weiterer Fingerglieder.

Ein anwesender Neunjähriger erlitt ein Knalltrauma. Zwei weitere Buben blieben unverletzt. Die Polizei ermittelt zum Unfallgeschehen und zum verwendeten pyrotechnischen Gegenstand.

Polizei.news | Österreich | Tirol
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Wörgl.
  • Zeit: Samstag, 7. November 2026, gegen 14:10 Uhr.
  • Schwerverletzter: Elfjähriger mit Teilamputationen an der rechten Hand.
  • Weiterer Verletzter: Neunjähriger mit Knalltrauma; zwei andere Kinder unverletzt.
  • Pyrotechnik: Brauner, böllerartiger Gegenstand ohne Zündschnur; Feuerwerkskategorie bislang unbekannt.

Böller explodiert nach erneuten Zündversuchen

Nach bisherigem Ermittlungsstand handelte es sich um einen braunen, böllerartigen Gegenstand ohne Zündschnur. Welcher Feuerwerkskategorie dieser zuzuordnen ist, war zunächst nicht bekannt.

Nachdem zwei Zündversuche erfolglos geblieben waren, soll der Elfjährige den Gegenstand manipuliert und erneut versucht haben, ihn mit einem Feuerzeug anzuzünden.

Dabei explodierte der Böller in seiner rechten Hand. Der Bub erlitt schwerste Handverletzungen mit Teilamputation des rechten Daumens und weiterer Fingerglieder.

Anrainer hören Knall und Schreie des Kindes

Der laute Knall, die starke Rauchentwicklung und die Schreie des Kindes machten umliegende Anrainer auf den Unfall aufmerksam. Sie verständigten die Rettung.

Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der Elfjährige mit dem Notarzthubschrauber in die Universitätsklinik Innsbruck geflogen.

Ein anwesender neunjähriger österreichischer Bub erlitt ein Knalltrauma. Er wurde zur weiteren Abklärung in das Bezirkskrankenhaus Kufstein gebracht.

Zwei weitere anwesende Buben aus Syrien im Alter von acht und neun Jahren blieben unverletzt. Die weiteren Ermittlungen sind im Gange.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Tirol
Bildquelle: Symbolbild © Chalabala/iStock.com


Polizei.news informiert | Gefahren durch Pyrotechnik

Nicht gezündet bedeutet nicht ungefährlich

Ein Feuerwerkskörper, der beim ersten Versuch nicht funktioniert, darf nicht erneut angezündet werden. Halten Sie Abstand und versuchen Sie weder, ihn zu öffnen, noch ihn zu verändern.

Zündversager liegen lassen

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, nicht gezündete Feuerwerkskörper aufzuheben. Auch nur teilweise funktionierte Artikel können weiterhin gefährlich sein. Sie gehören nicht einfach in den Restmüll.

Auch kleines Feuerwerk hat Altersgrenzen

In Österreich sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 erst ab zwölf Jahren erlaubt. Für die Kategorie F2 gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Maßgeblich sind die Kategorie und die Kennzeichnung des jeweiligen Produkts – nicht allein dessen Größe oder Aussehen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion