Frau meldet Todesdrohung und Knallgeräusche – Polizei nimmt bewaffneten Ex-Partner fest

Wien (Wien). Eine vereinbarte Aussprache zwischen einem in Trennung lebenden Paar hat am Samstagabend, 7. November 2026, einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 40-Jähriger soll seine 35-jährige Ex-Lebensgefährtin gegen 19:30 Uhr in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Penzing mit dem Umbringen bedroht haben.

Die Frau lockte den Mann unter einem Vorwand aus der Wohnung, versperrte die Tür und verständigte den Polizeinotruf. Dabei berichtete sie von zwei mitgeführten Schusswaffen und zwei lauten Knallgeräuschen vor der Wohnungstür.

Polizei.news | Österreich | Wien
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort und Zeit: Wien-Penzing, Samstag, 7. November 2026, gegen 19:30 Uhr.
  • Vorwurf: Ein 40-Jähriger soll seine 35-jährige Ex-Lebensgefährtin mit dem Umbringen bedroht haben.
  • Polizeieinsatz: Der Mann wurde vor Ort festgenommen. Zwei Faustfeuerwaffen samt Munition und seine waffenrechtlichen Dokumente wurden sichergestellt.
  • Knallgeräusche: Bei der Suche wurden keine Hinweise auf eine tatsächliche Schussabgabe festgestellt.
  • Weitere Maßnahmen: Betretungs- und Annäherungsverbot sowie vorläufiges Waffenverbot. Der Beschuldigte wurde später auf freiem Fuß angezeigt.

Frau bringt verschlossene Wohnungstür zwischen sich und den Mann

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich das in Trennung lebende Paar zu einer Aussprache in der ehemals gemeinsamen Wohnung getroffen. Dabei soll der 40-jährige österreichische Staatsbürger seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Umbringen bedroht haben.

Der 35-Jährigen gelang es, ihn unter einem Vorwand aus der Wohnung zu locken. Anschließend versperrte sie die Tür.

Beim Polizeinotruf gab die Frau an, dass ihr Ex-Lebensgefährte Waffenbesitzer sei und zwei Faustfeuerwaffen mit sich führe. Zudem habe sie vor der Wohnungstür zwei laute Knallgeräusche gehört.

Großaufgebot nimmt 40-Jährigen fest

Aufgrund der geschilderten Situation wurden zahlreiche Polizeikräfte zur Wohnung entsandt. Unter entsprechenden Eigensicherungsmaßnahmen nahmen die Beamten den Mann fest, der sich noch vor Ort befand.

Die Polizisten stellten zwei Faustfeuerwaffen samt Munition sowie die waffenrechtlichen Dokumente des Beschuldigten sicher.

Da zunächst eine Schussabgabe nicht ausgeschlossen werden konnte, suchten die Einsatzkräfte den Bereich nach möglichen Schussspuren und Patronenhülsen ab. Dabei unterstützte auch ein Polizeidiensthund. Hinweise auf tatsächlich abgegebene Schüsse wurden jedoch nicht festgestellt.

Beschuldigter bestreitet Drohung und wird auf freiem Fuß angezeigt

Gegen den 40-Jährigen wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Bei seiner Vernehmung zeigte sich der Mann hinsichtlich der gefährlichen Drohung nicht geständig. Die Knallgeräusche stammten seiner Darstellung zufolge vermutlich von gezündeten Böllern, mit denen er nichts zu tun habe.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Beschuldigte schließlich aus der Haft entlassen und auf freiem Fuß angezeigt.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Wien
Bildquelle: Symbolbild © Rafa Jodar/iStock.com


Polizei.news erklärt | Schutz vor Gewalt

Was ein Betretungs- und Annäherungsverbot bedeutet

In Österreich kann die Polizei diese Schutzmaßnahme anordnen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit zu erwarten ist.

Schutz für Wohnung und Person

Das Betretungsverbot umfasst die Wohnung der gefährdeten Person und einen Umkreis von 100 Metern. Zusätzlich darf sich die betroffene Person der gefährdeten Person nicht auf weniger als 100 Meter nähern. Geschützt wird unabhängig davon, wem die Wohnung gehört.

Zunächst zwei Wochen – gerichtlicher Schutz kann anschließen

Das polizeiliche Verbot gilt grundsätzlich zwei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht beantragt und die Sicherheitsbehörde entsprechend informiert, kann es bis zur Zustellung der gerichtlichen Entscheidung, längstens auf vier Wochen, verlängert werden.

Verstöße sofort melden

Bei Missachtung des Verbots sollte sofort die Polizei unter 133 oder 112 verständigt werden. Mit der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots ist außerdem ein vorläufiges Waffenverbot verbunden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion