Ohne Fahrerlaubnis im Audi auf der Flucht – erst über den Kreisverkehr, dann gegen Felsen

Mettmann (Nordrhein-Westfalen). Ein 20-Jähriger ist in der Nacht zu Samstag, 7. November 2026, mit einem Audi RS 3 vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Obwohl der Wagen beim Überfahren eines Kreisverkehrs bereits stark beschädigt wurde und Fahrzeugteile verlor, setzte der Mann seine Flucht fort.

Kurz hinter dem S-Bahnhof Neanderthal verunfallte der Audi an einem Felsen. Der unverletzte Fahrer flüchtete zu Fuß weiter, wurde jedoch nach wenigen Metern eingeholt und festgenommen. Er besitzt keine gültige Fahrerlaubnis.

Polizei.news | Deutschland | Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beginn: Samstag, 7. November 2026, gegen 0:30 Uhr im Bereich der Straße Champagne in Mettmann.
  • Flucht: Ein 20-Jähriger ignorierte die Anhaltesignale der Polizei und flüchtete mit einem Audi RS 3.
  • Unfall: Nach Schäden beim Überfahren eines Kreisverkehrs verunfallte der Wagen auf dem Museumsweg an einem Felsen.
  • Fahrer: Unverletzt festgenommen; keine gültige Fahrerlaubnis. Nach eigenen Angaben hatte er das Auto ohne Einverständnis eines Freundes genommen.
  • Folgen: Fünfstelliger Sachschaden, mehrere Ermittlungsverfahren und Sicherstellung des Fahrzeugs.

Fahrer ignoriert Anhaltesignale und flüchtet

Gegen 0:30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein Audi RS 3 im Bereich der Straße Champagne auf. Der Fahrer beschleunigte das Fahrzeug wiederholt stark und bremste anschließend wieder ab.

Die Einsatzkräfte wollten den Wagen kontrollieren und gaben verschiedene Anhaltesignale. Der Fahrer ignorierte diese und flüchtete über die Eidamshauser Straße in Richtung Südring.

Audi verliert Fahrzeugteile – Flucht geht weiter

Im weiteren Verlauf überfuhr der Mann den Kreisverkehr im Bereich Eidamshauser Straße/Südring. Dabei wurde der Audi stark beschädigt und verlor mehrere Fahrzeugteile.

Dennoch setzte der Fahrer seine Flucht mit überhöhter Geschwindigkeit über die Eidamshauser Straße in Richtung des S-Bahnhofs Neanderthal fort.

In einer Linkskurve kurz hinter dem Bahnhof verunfallte der Wagen auf dem Museumsweg an einem Felsen.

Der Fahrer blieb unverletzt und versuchte, zu Fuß zu entkommen. Die Einsatzkräfte holten ihn nach wenigen Metern ein und nahmen ihn fest.

Keine Fahrerlaubnis und Auto nach eigenen Angaben ohne Erlaubnis genommen

Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 20-jährigen Mann aus Hagen mit deutscher, türkischer, kosovarischer und serbischer Staatsbürgerschaft.

Er gab an, das Auto von einem Freund ohne dessen Einverständnis genommen zu haben. Zudem stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Bei der Flucht entstand Sachschaden in fünfstelliger Höhe. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein und brachte den Beschuldigten zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Wache. Der Audi wurde sichergestellt.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Bildquelle: Symbolbild © Polizei NRW


Polizei.news erklärt | Nutzung fremder Fahrzeuge

Fahrerlaubnis und Zustimmung zur Fahrt sind zwei verschiedene Voraussetzungen

Wer ein fremdes Auto fahren möchte, braucht sowohl die erforderliche Fahrerlaubnis als auch die Zustimmung der berechtigten Person. Die eine Voraussetzung ersetzt die andere nicht.

Ohne Fahrerlaubnis droht ein Strafverfahren

Wer vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, muss nach § 21 Straßenverkehrsgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Auch ein Fahrzeughalter kann sich strafbar machen, wenn er eine solche Fahrt anordnet oder zulässt.

Ein fremdes Auto darf nicht eigenmächtig benutzt werden

Wer ein Kraftfahrzeug gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, kann sich nach § 248b Strafgesetzbuch strafbar machen. Dafür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor, sofern keine andere Vorschrift eine schwerere Strafe vorsieht. Welche Tatbestände im Einzelfall erfüllt sind, müssen die Ermittlungen klären.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion