Sri Lanka: Gruppenvergewaltigung und Mord - Tamile aus Zürich zum Tod verurteilt
Unter den Männern, die 2015 in Sri Lanka eine 18-Jährige vergewaltigten und ermordeten, befand sich auch ein in der Schweiz wohnhafter Tamile. Dieser wurde nun zum Tod verurteilt.
Das schreckliche Verbrechen ereignete sich vor zwei Jahren in Sri Lanka: Am 14. Mai 2015 wurde die 18-jährige Schülerin Vithiya tot auf der Insel Pungudutivu in einem verlassenen Haus aufgefunden.
Eine Gruppe von Männern hatte die junge Frau mit der Krawatte ihrer Schuluniform gefesselt, vergewaltigt und ermordet.
Der Fall löste auch deshalb Wut in der Bevölkerung aus, weil die Polizei die Vermisstenanzeige der Eltern zunächst nicht ernst nahm.
Nach der Tat verhaftete die Polizei neun Verdächtige. Darunter befand sich auch der damals 43-jährige S. M.*. Der Tamile lebte in Zürich, wo er als Koch arbeitete. Er machte Ferien in seinem Heimatland, als er sich an der Massenvergewaltigung und dem Mord beteiligte.
Todesurteile werden vermutlich nicht vollzogen
Jetzt mussten sich die neun Beschuldigten in Jaffna für das Verbrechen verantworten. Am Mittwoch verkündete das Hohe Gericht die Urteile. Für zwei der Beschuldigten endete der Prozess mit der Freilassung. Die anderen sieben hingegen wurden zum Tode verurteilt. Unter ihnen ist auch der als Haupttäter geltende S. M. aus Zürich.
Zur Vollstreckung der Todesstrafe dürfte es allerdings wohl nicht kommen. Zuletzt wurde in Sri Lanka im Jahr 1976 ein Todesurteil vollzogen. Danach wurde die Todesstrafe abgeschafft. 2004 führte das Land sie wieder ein, vollzog sie jedoch nie mehr. Sie wird jeweils in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt.
Tamile drehte pornografische Videos
Nach seiner Verhaftung wollte sich der Tamile aus Zürich durch Bestechung von Beamten freikaufen.
Laut der Zeitung „Sri Lanka Mirror“ produzierte S. M. mit mehreren Mädchen aus Jaffna pornografische Videos. Auch die Gruppenvergewaltigung von Vithiya habe er auf Video festhalten wollen, um die Aufnahmen in der Schweiz zu verkaufen.
Den Eltern des Mordopfers muss S. M. – wie auch die anderen verurteilten Täter – eine Million Rupien bezahlen (umgerechnet 6300 Franken).
Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia Redaktion
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