Nur jede zehnte Person in der Schweiz hat bei Urteilsunfähigkeit vorgesorgt

Seit 2013 können erwachsene Personen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtlich vorsorgen. Eine repräsentative Umfrage von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz zeigt: Die Bevölkerung nutzt diese Möglichkeit der Selbstbestimmung kaum.

Nur jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag erstellt.

Pro Senectute interessierte, wie verbreitet diese wichtigen Vorsorgeinstrumente bei Erwachsenen in der Schweiz sind. Die repräsentative Umfrage von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute zeigt: Nur 22% haben eine Patientenverfügung ausgefüllt und sogar nur 12% haben einen Vorsorgeauftrag erstellt. Bei älteren Menschen liegen die Anteile erwartungsgemäss höher. Bei Personen im Alter 65+ verfügt mit 47% fast die Hälfte über eine Patientenverfügung, beim Vorsorgeauftrag ist der Anteil mit 21% jedoch signifikant kleiner. Auffallend sind auch die Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Beide Vorsorgeinstrumente sind im Tessin und in der Westschweiz deutlich weniger bekannt und werden von weniger Menschen genutzt.

„Viele Personen kennen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten im neuen Erwachsenenschutzrecht nicht“, sagt Werner Schärer, Direktor von Pro Senectute Schweiz. „Mit einem Vorsorgeauftrag beispielsweise kann jede erwachsene Person selber entscheiden, wer im Falle ihrer unfall- oder krankheitsbedingten Urteilsunfähigkeit im Alltag für sie sorgt, ihre Finanzen regelt und sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Es braucht unbedingt mehr Aufklärung und Sensibilisierung; so können alle entlastet werden, Angehörige wie Behörden.“

 

Quelle: Pro Senectute Schweiz
Artikelbild: Symbolbild © Peter Stein – shutterstock.com

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