Moutier BE: Untersuchung im Zusammenhang mit Abstimmung eingestellt
Die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Vergehen gegen den Volkswillen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die kantonale Zugehörigkeit von Moutier wurde eingestellt.
Die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Zweigstelle Moutier, hat die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Vergehen gegen den Volkswillen (Art. 279 ff. StGB) im Zusammenhang mit der Abstimmung von Mitte Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier mit Verfügung vom 2. Februar 2018 eingestellt.
Im Zuge der umfangreichen Untersuchung hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 28 Personen befragt bzw. durch die Polizei befragen lassen. Dabei liessen sich die im Rahmen einer Beschwerde als Gerüchte bezeichneten Verdachtsmomente nicht erhärten. Es liessen sich weder Beweise beibringen, dass gegen Vorteilsgewährung (Wahlbestechung; Art. 281 StGB) noch mittels Nötigung (Eingriffe in das Stimmrecht; Art. 280 StGB) Einfluss auf das Abstimmungsverhalten ausgeübt worden wäre. Auch das Gerücht, Stimmzettel seien planmässig ausgefüllt worden (Stimmenfang; Art. 282bis StGB), liess sich nicht erwahren.
Gegen die Abstimmung waren mehrere Beschwerden beim Regierungsstatthalteramt des Berner Juras eingegangen. Im Rahmen einer dieser Beschwerden hatten sechs Unterzeichner geltend gemacht, dass Gerüchte aus verschiedenen Quellen hätten vermuten lassen, dass Stimmzettel zugunsten eines Kantonswechsels „gekauft“ worden seien.
Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland
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