PostAuto: Verwaltungsstrafverfahren durch Bundesamt für Polizei (fedpol)
Der Bundesrat hat auf Antrag des UVEK beschlossen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) führen zu lassen.
Dabei geht es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die PostAuto Schweiz AG strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen (vgl. auch die Meldung vom 21.02.2018).
Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2018 davon Kenntnis genommen, dass für die strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung von Unregelmässigkeiten beim Bezug von Bundessubventionen weder die Bundesanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig sind.
Allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz sind in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Bundesverwaltung zu untersuchen und beurteilen. Der Bundesrat hat nun beschlossen, fedpol mit der Führung des Verwaltungsstrafverfahrens zu beauftragen. Im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des UVEK und des EFD nimmt das EJPD und damit auch fedpol keine Eignerinteressen wahr.
Es kann dieses Verfahren unbefangen und unabhängig führen. Es kann nicht abgeschätzt werden, wie lange das Verfahren dauert. Das hängt von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen werden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln können bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen.
Quelle: fedpol
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