PostAuto: fedpol setzt ehem. Bundesrichter im Verwaltungsstrafverfahren ein

Im Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post hat fedpol den ehemaligen Bundesrichter Hans Mathys zum Verfahrensleiter ernannt. Die stellvertretende Verfahrensleitung übernimmt der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu.

Am 27. Februar 2018 hat der Bundesrat fedpol beauftragt, die Unregelmässigkeiten bei der PostAuto AG in einem Verwaltungsstrafverfahren zu untersuchen und zu beurteilen.

fedpol kann bei Bedarf externe Experten beiziehen. Nun wurde Hans Mathys zum Verfahrensleiter ernannt, Pierre Cornu zum stellvertretenden Verfahrensleiter. Der ehemalige Bundesrichter Hans Mathys ist ein profunder Kenner des Strafrechts. Pierre Cornu ist Kantonsrichter in Neuenburg und wird Hans Mathys während des Verfahrens punktuell unterstützen. Die Verfahrensleitung kann auf ein Team von Ermittlern und Fachspezialisten der Bundeskriminalpolizei von fedpol zählen.

Das Verwaltungsstrafverfahren ist eröffnet und geht weiteren Untersuchungen und Prüfungen anderer Behörden oder Organe vor.

Ein Verwaltungsstrafverfahren verfolgt dieselben Ziele wie ein ordentliches Strafverfahren. Es gelten die Unschuldsvermutung, die Untersuchungsmaxime und das Untersuchungsgeheimnis. fedpol ist die zuständige Behörde für das Verfahren.

 

Quelle: Bundesamt für Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Viktor Konya – shutterstock.com

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