Polizei Basel-Landschaft: Waffenrückgabe
Gestützt auf das Waffengesetz sind die Kantone verpflichtet Waffen und Munition von Privatpersonen gebührenfrei entgegenzunehmen. Das heisst, Waffen und Munition können im Kanton Basel-Landschaft bei jedem Polizeiposten der kantonalen Polizei zur Vernichtung abgegeben werden. Vorausgesetzt die abgebende Person ist im Sinne des Zivilgesetzes eigentumsberechtigt betreffend der zu vernichtenden Gegenstände.
Die Eigentumsberechtigung wird anhand einer zu unterzeichnenden Verzichterklärung gegenüber der Annahmestelle bestätigt.
Der gesetzeskonforme Transport der Waffen zur Polizei muss gewährleistet sein. Das heisst die Waffe muss beim Transport entladen sein und im Magazin darf sich keine Munition befinden. Falls jemand zu Hause Waffen gelagert hat (beispielsweise aus einer Erbschaft) und über keine Waffenkenntnis verfügt, kann über die Einsatzzentrale eine Polizeipatrouille avisieren.
Die Waffen werden dann durch die Mitarbeiter der Polizei abgeholt und der fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Quelle: Polizei BL
Bilderquelle: Polizei BL