Rotkreuz / Baar ZG: Junglenker ohne Führerausweis und fahrunfähige Lenkerin

Die Zuger Polizei hat zwei Personen aus dem Verkehr gezogen, die ohne Fahrberechtigung und alkoholisiert am Steuer sassen.

In der Nacht auf Mittwoch (14. November 2018) haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei zwei Fahrzeuglenkende gestoppt, die keine Fahrberechtigung hatten bzw. nicht fahrfähig waren.

Um 22:45 Uhr kontrollierte eine Patrouille an der Lettenstrasse in Rotkreuz einen Autolenker, der trotz Führerausweisentzug wegen Fahren unter Drogeneinfluss mit dem Auto unterwegs war.

Während der Kontrolle machte der 21-Jährige zudem falsche Angaben zu seiner Identität. Durch die Abklärungen konnten die Einsatzkräfte seine wahren Personalien jedoch rasch ermitteln. Der Junglenker wurde erneut verzeigt. Ebenfalls angezeigt wurde der Fahrzeughalter, der dem 21-Jährigen das Auto überlassen hatte.

Zwei Stunden später, um 00:40 Uhr, fiel einer Patrouille ein Auto auf, das Schlangenlinie fuhr. Bei der Kontrolle an der Langgasse in Baar stellten die Einsatzkräfte bei der Lenkerin Alkoholsymptome fest. Die beweissichere Atemalkoholmessung fiel mit einem Wert von 0.40 mg/l positiv aus. Die 44-jährige Französin wurde mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt.

Beide fehlbaren Fahrzeuglenkenden müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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