Nach einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht ist der Kanton Graubünden verpflichtet die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion „Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz“ abzulehnen. Diese fordert das vermehrte Besendern von Grossraubtieren und dass die Daten einem definierten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.
In Elm wurden am letzten Sonntag sieben Alpakas von Wölfen getötet und zwei weitere verletzt. Die Regulationsgesuche für das Kärpfrudel und das Schiltrudel sind immer noch beim Bund hängig. Der Kanton Glarus verlangt eine umgehende Zustimmung.
Der Kanton Glarus begrüsst die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung. In seiner Stellungnahme fordert er aber, dass Wölfe auch in Jagdbanngebieten reguliert werden dürfen.
Der Kanton St.Gallen erlässt die Regulation des Calfeisental-Wolfrudels, nachdem auf der Alp Garfarra im Weisstannental in den letzten vier Monaten mehr als acht Schafe gerissen worden sind. Die Risse können eindeutig dem Calfeisental-Wolfsrudel angerechnet werden. Der Kanton verfügt die Regulation, nachdem der Bund einem entsprechenden Gesuch zugestimmt hat.
Am Samstagmorgen (5.8.2023) wurde ein totes Kalb auf der Alp Ännetseeben (Glarus Süd) von der Wildhut als Wolfsriss bestätigt. Die Jagdbehörde steht mit der zuständigen Bundesbehörde in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu klären.
Mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt verfügt der Kanton insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei soll auch M92, das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Waadt zur Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben. Am 8. August 2022 hat der Kanton Waadt beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz.
Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.
Das erste Mal seit 2019 haben sich die Wölfe wieder im Kanton St.Gallen fortgepflanzt. Eine Privatperson konnte am Mittwochmorgen, 17. August 2022, einen Altwolf und vier Jungwölfe im Calfeisental beobachten.
In der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2022 hat die kantonale Wildhut zwei Wölfe des Beverinrudels erlegt. Bei den erlegten Tieren handelt es sich um männliche Jungwölfe.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann zwei Jungwölfe zum Abschuss freigeben. Die Abschussquote wird im Verlauf des Sommers voraussichtlich erhöht.
Der Vorsteher des Departements Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ordnete den Abschuss eines Wolfs in der Region Goms-Aletsch an. Das grosse Raubtier tötete 30 Nutztiere auf einer unschützbaren Alm. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um den Abschuss nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd (BAG) anzuordnen. Letztere erlaubt den Abschuss des Grossraubtiers ab zehn erlegten Schafen oder Ziegen Zeitraum von vier Monaten.
Der Kanton Graubünden reagiert auf die jüngsten Rissvorfälle des Beverinrudels und hat den Abschuss von zwei Jungtieren aus dem verhaltensauffälligen Wolfsrudel bewilligt. Am Mittwochabend hatte das Rudel auf der Alp Nera am Schamserberg zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen und sie so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Der Abschuss von zwei Jungtieren aus dem Beverinrudel wurde vom Bundesamt für Umwelt genehmigt. Das Ziel des Kantons bleibt die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92 im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung.
In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 8./9. Juli 2022 wurde auf der Alp Nurdagn am Schamserberg eine Mutterkuh von Wölfen gerissen. Der Fundort des toten Nutztieres liegt im Streifgebiet des Beverinrudels.
Kürzlich wurden auf Weiden im Raum Fischingen ein Kalb und ein Schaf mutmasslich gerissen. Die vertieften Abklärungen, Untersuchungen und DNA-Analysen bestätigten aber den Wolf als Verursacher nicht.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Glarus um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen aus dem Kärpf-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss. Am 24. September 2021 hat der Kanton Glarus beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfrudels am Kärpf.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Graubünden um eine Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Stagias-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss. Am 3. September 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Stagias-Rudels.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben. Am 23. August 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Beverin-Gebiet. Begründet wurde dies mit fehlender Scheu der Wölfe vor Menschen sowie mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von Wölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.