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Kommt Lucies Mörder nach 15 Jahren wieder frei?

01.03.2012 |  Von  |  Beitrag

Lebenslange Haft und eine anschliessende ordentliche Verwahrung. So lautet das Urteil, welches das Bezirksgericht Baden (Kanton Aargau) am Mittwoch im aufsehenerregenden Prozess gegen Daniel H. (28) fällte.

Vor drei Jahren hatte der Verurteilte das sechzehnjährige Aupair-Mädchen Lucie Trezzini in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal getötet. Einstimmig befand das Gericht den vorbestraften Täter nun des Mordes für schuldig.

Gerichtspräsident Peter Rüegg attestierte dem Angeklagten, „besonders skrupellos, krass egoistisch und auch heimtückisch“ gehandelt zu haben. Ein noch schwerwiegenderes Verschulden sei für das Gericht kaum vorstellbar. Der Täter selbst nahm den Urteilsspruch regungslos hin. Über sein genaues Tatmotiv hatte er bis zuletzt in den Augen des Gerichts nur unzureichende Aussagen gemacht.

Streitpunkt: Lebenslängliche oder normale Verwahrung

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zeigten sich die Eltern des getöteten Mädchens zwar einerseits zufrieden über die verordnete lebenslange Freiheitsstrafe. Andererseits äusserten sie sich aber auch enttäuscht darüber, dass das Gericht mit der normalen Verwahrung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben war.

Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten hatte stattdessen eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. In diesem Fall wäre praktisch ausgeschlossen gewesen, dass der Täter jemals wieder in die Freiheit gelangt. Bei einer ordentlichen Verwahrung gemäss Artikel 64.1 des Strafgesetzbuches hingegen muss die zuständige Behörde jährlich prüfen, ob der Verwahrte bedingt entlassen werden kann. Bei einer günstigen Prognose hätte der Verurteilte somit die Chance, theoretisch nach 15 Jahren Haft wieder auf freien Fuss zu kommen, wie der Strafrechtler Peter Albrecht gegenüber dem Tages-Anzeiger erläuterte.

Dass der Mörder ihrer Tochter jemals wieder frei sein könnte, ist für Lucies Eltern eine grauenhafte Vorstellung. Sie hoffen nun auf einen Weiterzug des Urteils, den die Staatsanwaltschaft ernsthaft prüfen will. Eine lebenslängliche Verwahrung hatte das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass eine Therapierbarkeit des Täters grundsätzlich nicht auszuschliessen sei. Dies gehe aus den beiden psychiatrischen Gutachten hervor.

Vor dem Mord bereits in Therapie

Bereits vor dem Mord an Lucie hatte Daniel H. eine vierjährige Therapie im Massnahmenzentrum Arxhof (Kanton Basel-Landschaft) gemacht, nachdem er wegen versuchten Totschlags zum ersten Mal verurteilt worden war. Offenkundig blieb die Therapie aber erfolglos, wie sein nachfolgendes schreckliches Verbrechen zeigte. Die damalige Therapie sei zu kurz und zu wenig intensiv gewesen, argumentierte der Verteidiger. Er machte vor Gericht die „schwere Kindheit“ des Angeklagten geltend und forderte für diesen neben 18 Jahren Haft eine stationäre therapeutische Massnahme.

Am 4. März 2009 hatte Daniel H. das sechzehnjährige Aupair-Mädchen Lucie Trezzini am Hauptbahnhof Zürich angesprochen. Unter dem Vorwand, er sei Modefotograf, lockte der damals arbeitslose Koch das Opfer in seine Wohnung in Rieden AG. Während das Mädchen im Schlafzimmer auf das angebliche Foto-Shooting wartete, konsumierte der Täter im Büro nebenan Kokain und zwei Bier. Dann kehrte er zurück und erschlug Lucie mit der Gewindestange einer Hantel. Anschliessend schnitt er ihr die Kehle durch. An der Leiche wurden später Urin- und Spermaspuren gefunden.

 

Titelbild: Oleksandr Lysenko – shutterstock.com

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