Wiederholungskurse für Neulenker – Sippenhaft und Abzockerei?

Obligatorische Wiederholungskurse für Neulenker gehören nach dem Willen der FDP abgeschafft. Fahranfänger würden durch die Kurse in „Sippenhaft“ genommen und unnötig „abgezockt“. Der Bundesrat hingegen will an den obligatorischen Kursen festhalten. Ziel sei es, die hohe Unfallbelastung der Neulenker durch präventive Massnahmen zu senken.    

Seit dem 1. Dezember 2005 gilt für Neulenker in der Schweiz eine Zweiphasenausbildung. Nach bestandener Fahrprüfung (Phase 1) folgt zunächst eine dreijährige Probezeit (Phase 2). In dieser Zeit werden Widerhandlungen im Strassenverkehr verschärft geahndet. Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, müssen Neulenker zudem an zwei ganztätigen Wiederholungskursen teilnehmen.

Genau diese obligatorischen Wiederholungskurse will die FDP abschaffen. Es sei nicht notwendig, Fahrschüler nach bestandener Prüfung nochmals zur Kasse zu bitten und die praktischen Wiederholungskurse als obligatorisch zu erklären, heisst es in einer Ende Mai eingereichten Motion. Neulenker dürften nicht flächendeckend als potenziell gefährlich eingestuft und kriminalisiert werden, nur weil sich Einzelne von ihnen fehlerhaft verhalten.

Nach dem Willen der FDP sollen die Wiederholungskurse nur noch diejenigen Neulenker besuchen müssen, die sich Fehlverhalten geleistet haben. Die Kurse können dann dazu dienen, Bildungslücken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren. So könne die Sicherheit verbessert werden, ohne alle Neulenker pauschal zu diskriminieren. Zudem liesse sich der Gefahr begegnen, dass die Qualität und die Anforderungen der Fahrprüfung sinken. Die Fahrprüfung müsse „als Reifeprüfung für eine sichere Fahrt gelten“.

Bundesrat: Hohen Unfallrisiken vorbeugend begegnen

Der Bundesrat hingegen lehnt in einer Stellungnahme von letzter Woche die FDP-Forderung ab. Ziel der Zweiphasenausbildung sei es, durch präventive Massnahmen die hohe Unfallbelastung der Neulenker als einer Hauptrisikogruppe im Strassenverkehr abzusenken. Die Forderung, nur Neulenkern mit Fehlverhalten die Wiederholungskurse vorzuschreiben, gehe am Präventionsgedanken vorbei. Es solle eben vorbeugend und nicht erst dann reagiert werden, wenn Unfälle und Widerhandlungen bereits passiert seien. Zudem gebe es bereits das Modell der obligatorischen Nachschulung für Verkehrsteilnehmer, die sich wiederholt verkehrsgefährdend verhalten haben.

Ob die Zweiphasenausbildung tatsächlich die gewünschte Wirkung hat, werde fortlaufend evaluiert, hält der Bundesrat fest. Für eine abschliessende Beurteilung reiche die Datenbasis aber noch nicht aus, da wegen der langen Übergangsphase erst zwei Jahrgänge fast ausnahmslos an den obligatorischen Kursen teilgenommen haben. Sollten sich im Verlauf der Evaluation Mängel zeigen, werde der Bundesrat Korrekturen vornehmen.

 

Oberstes Bild: © Frans Bosch – Wikimedia – public domain

MEHR LESEN